Erstellt am 26.05.2009 um 08:27 Uhr von ridgeback
@AlexBr,
sollte ein BR den Betrug an der Allgemeinheit unterstützen?
Bei Selbstkündigung hat man in der Regel eine neue Stelle. Sollte dies nicht der Fall sein und er will nur Stütze, kann jeder seine eigenen Schlüsse daraus ziehen.
Da sollte man den AG mal befragen warum er sowas unterstützen will.
Erstellt am 26.05.2009 um 08:38 Uhr von Speedy
Würde sagen das der BR die Kündigung als gehört abstempeln sollte bzw kenntnisnahme , oder ? Aber Ridgeback , kann man sich ein urteil erlauben wenn man gar nicht die hintergründe kennt ?
Vieleicht liegt ja etwas phsychisches oder familieres vor oder ....... !!
Dann sollte man in diesem fall auch einmal ein lob an den AG aussprechen das er bei so etwas "mitmacht" oder ?
Erstellt am 26.05.2009 um 08:44 Uhr von AlexBr
@ ridgeback,
bin ich auch der Meinung, aber andere BRM sagen, wenn beide Parteien damit einverstanden sind warum soll der BR der Kündigung nicht zustimmen? Im zweifelsfall-enthalten? Beide Seiten haben erklärt, dass dieser Fall nicht vom Gericht auftauchen wird, was für mich eigentlich kein Argument ist. Ich würde der Kündigung nicht zustimmen. Was passiert dann? Ist der AG verpflichtet die Zustimmung beim Gericht beantragen?
Erstellt am 26.05.2009 um 08:54 Uhr von ridgeback
@Speedy,
""Vieleicht liegt ja etwas phsychisches oder familieres vor oder ""
Da gibt es doch genügend Hilfe von anderer Seite.
Aber nicht auf Kosten der Allgemeinheit!!
@AlexBr,
""Ist der AG verpflichtet die Zustimmung beim Gericht beantragen?""
Nein.
Erstellt am 26.05.2009 um 08:57 Uhr von Werner
@AlexBr
Ist der AG verpflichtet die Zustimmung beim Gericht beantragen?
Nur wenn der zu kündigende BRM ist.
Erstellt am 26.05.2009 um 09:03 Uhr von AlexBr
@ridgeback,
aber wenn BR der Kündigung nicht zustimmen würde, kann der MA doch vor Gericht gehen und die Kündigung anfechten? Wie wäre es dann mit Enthaltung oder so wie Speedy schreibt-Kenntnisnahme?
Erstellt am 26.05.2009 um 09:09 Uhr von ridgeback
@AlexBr,
...geht ein MA noch vor Gericht wenn er gekündigt werden will???
Erstellt am 26.05.2009 um 09:23 Uhr von AlexBr
@ridgeback,
das problem ist dass der MA wurde vom BR noch nicht angehört, hat nach dem Gespräch mit Werksleiter sein Jahresurlaub genommen und erst wenn er auf Arbeit erscheint kann die Sache über die Bühne gehen. Das heisst wir haben bis jetzt nur noch die Meinung von AG gehört.
Erstellt am 26.05.2009 um 09:36 Uhr von ridgeback
@AlexBr,
also könnte das ein Fake des AG sein. Falls ihr den MA nicht erreichen könnt, gäb`s für mich nur den Widerspruch.
Erstellt am 26.05.2009 um 09:47 Uhr von AlexBr
@ridgeback,
und wenn der MA bei der Anhörung sagt dass er mit der Kündigung einverstanden ist und es im sogar rechtens ist, kann der BR trotzdem die Zustimmung verweigern? Das wird doch sehr schlecht aussehen, wenn der BR der Kündigung zustimmen wird. Man kann doch nicht jedem MA dann erzählen dass es im beidseitigen Einvernehmen geschehen ist...
Erstellt am 26.05.2009 um 09:55 Uhr von Pfälzer
@alexbr
in solchen Fällen kann man sich als BR raushalten indem man gegenüber dem AG kund tut, dass der BR keine Stellungnahme zum Vorgang abgibt;
Erstellt am 26.05.2009 um 10:19 Uhr von AlexBr
@Pfälzer,
danke, vielleicht wäre es die richtige Lösung für uns.
@all
Danke für die schnelle und kompetente Hilfe! Einen wunderschönen Tag noch!
Erstellt am 26.05.2009 um 11:07 Uhr von kriegsrat
@ all
halte es für die pflicht des BR, zu widersprechen, auch im hinblick auf evtl. später einmal noch auf ihn zukommende anderweitige "betriebsbedingte kündigungen"
ein br sollte seinem AG immer signalisieren, "sauber " zu arbeiten, und sich nicht an munkeleien beteiligen, die irgendwann als bumerang zurückkommen könnten...
falls der AN keine kündigungsschutzklage erhebt, spielt das ja eigentlich keine rolle, aber die weste des BR bleibt weiß........................
Erstellt am 26.05.2009 um 11:11 Uhr von ridgeback
@kriegsrat,
ein Bayer und Rheinländer sprechen unterschiedliche Dialekte und verstehen einander. ;-))
Erstellt am 26.05.2009 um 13:10 Uhr von DerAlteHeini
AlexBr
Der BR sollte die Anhörung zur Kündigung verfristen lassen.