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Eine Kundigung - Wie soll sich der BR verhalten?

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AlexBr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Wir als BR haben Info bekommen, dass demnächst ein MA gekündigt wird. Es gab schon "unter 4 Augen"-Gespräch (MA mit Werksleiter) und alle Fragen sind geklärt (der MA wollte selber kündigen, aber dann die Sperre von AfA, deschalb die betriebsbedingte Kundigung). Nun ist die Frage: Wie soll sich der BR verhalten? Zustimmen, enthalten, ablehnen? Für eure Hilfe würde ich sehr dankbar!

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Community-Antworten (15)

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ridgeback

26.05.2009 um 10:27 Uhr

@AlexBr, sollte ein BR den Betrug an der Allgemeinheit unterstützen? Bei Selbstkündigung hat man in der Regel eine neue Stelle. Sollte dies nicht der Fall sein und er will nur Stütze, kann jeder seine eigenen Schlüsse daraus ziehen. Da sollte man den AG mal befragen warum er sowas unterstützen will.

S
Speedy

26.05.2009 um 10:38 Uhr

Würde sagen das der BR die Kündigung als gehört abstempeln sollte bzw kenntnisnahme , oder ? Aber Ridgeback , kann man sich ein urteil erlauben wenn man gar nicht die hintergründe kennt ? Vieleicht liegt ja etwas phsychisches oder familieres vor oder ....... !!

Dann sollte man in diesem fall auch einmal ein lob an den AG aussprechen das er bei so etwas "mitmacht" oder ?

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AlexBr

26.05.2009 um 10:44 Uhr

@ ridgeback, bin ich auch der Meinung, aber andere BRM sagen, wenn beide Parteien damit einverstanden sind warum soll der BR der Kündigung nicht zustimmen? Im zweifelsfall-enthalten? Beide Seiten haben erklärt, dass dieser Fall nicht vom Gericht auftauchen wird, was für mich eigentlich kein Argument ist. Ich würde der Kündigung nicht zustimmen. Was passiert dann? Ist der AG verpflichtet die Zustimmung beim Gericht beantragen?

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ridgeback

26.05.2009 um 10:54 Uhr

@Speedy, ""Vieleicht liegt ja etwas phsychisches oder familieres vor oder "" Da gibt es doch genügend Hilfe von anderer Seite. Aber nicht auf Kosten der Allgemeinheit!!

@AlexBr, ""Ist der AG verpflichtet die Zustimmung beim Gericht beantragen?"" Nein.

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Werner

26.05.2009 um 10:57 Uhr

@AlexBr Ist der AG verpflichtet die Zustimmung beim Gericht beantragen? Nur wenn der zu kündigende BRM ist.

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AlexBr

26.05.2009 um 11:03 Uhr

@ridgeback, aber wenn BR der Kündigung nicht zustimmen würde, kann der MA doch vor Gericht gehen und die Kündigung anfechten? Wie wäre es dann mit Enthaltung oder so wie Speedy schreibt-Kenntnisnahme?

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ridgeback

26.05.2009 um 11:09 Uhr

@AlexBr, ...geht ein MA noch vor Gericht wenn er gekündigt werden will???

A
AlexBr

26.05.2009 um 11:23 Uhr

@ridgeback, das problem ist dass der MA wurde vom BR noch nicht angehört, hat nach dem Gespräch mit Werksleiter sein Jahresurlaub genommen und erst wenn er auf Arbeit erscheint kann die Sache über die Bühne gehen. Das heisst wir haben bis jetzt nur noch die Meinung von AG gehört.

R
ridgeback

26.05.2009 um 11:36 Uhr

@AlexBr, also könnte das ein Fake des AG sein. Falls ihr den MA nicht erreichen könnt, gäb`s für mich nur den Widerspruch.

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AlexBr

26.05.2009 um 11:47 Uhr

@ridgeback, und wenn der MA bei der Anhörung sagt dass er mit der Kündigung einverstanden ist und es im sogar rechtens ist, kann der BR trotzdem die Zustimmung verweigern? Das wird doch sehr schlecht aussehen, wenn der BR der Kündigung zustimmen wird. Man kann doch nicht jedem MA dann erzählen dass es im beidseitigen Einvernehmen geschehen ist...

P
Pfälzer

26.05.2009 um 11:55 Uhr

@alexbr in solchen Fällen kann man sich als BR raushalten indem man gegenüber dem AG kund tut, dass der BR keine Stellungnahme zum Vorgang abgibt;

A
AlexBr

26.05.2009 um 12:19 Uhr

@Pfälzer, danke, vielleicht wäre es die richtige Lösung für uns.

@all Danke für die schnelle und kompetente Hilfe! Einen wunderschönen Tag noch!

K
Kriegsrat

26.05.2009 um 13:07 Uhr

@ all

halte es für die pflicht des BR, zu widersprechen, auch im hinblick auf evtl. später einmal noch auf ihn zukommende anderweitige "betriebsbedingte kündigungen" ein br sollte seinem AG immer signalisieren, "sauber " zu arbeiten, und sich nicht an munkeleien beteiligen, die irgendwann als bumerang zurückkommen könnten...

falls der AN keine kündigungsschutzklage erhebt, spielt das ja eigentlich keine rolle, aber die weste des BR bleibt weiß........................

R
ridgeback

26.05.2009 um 13:11 Uhr

@kriegsrat, ein Bayer und Rheinländer sprechen unterschiedliche Dialekte und verstehen einander. ;-))

D
DerAlteHeini

26.05.2009 um 15:10 Uhr

AlexBr Der BR sollte die Anhörung zur Kündigung verfristen lassen.

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