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Abreitszeitverschiebung wegen Termin - auch wenn Ruhefristen nicht mehr einzuhalten sind?

P
plastikman
Jan 2018 bearbeitet

Folgendes´, Ein Mitarbeiter von uns hat diese woche Spätschicht und hat am Mittwoch mittag einen termin. Jetzt möchte er die Schicht m Diernstag verlegen. Nun sind dadurch die Ruhefristen nicht mehr einzuhalten. er fragte mich ob er dies dürfe. Er Arbeitet heute bis 22 Uhr und morgen ab 0600Uhr. dies wäre nicht so schlimm, wenn da nicht der AL mich auf dem kicker hätte und wartet darauf das ich einen fehler mache.

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Community-Antworten (7)

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DonJohnson

25.05.2009 um 21:57 Uhr

Wenn es ein wichtiger nciht zu verschiebender Termin ist, ist er von der Arbeit unter Lohnfortzahlung hierfür freizustellen. Wo genau ist noch mal das Problem? Die verkürzte Ruhezeit erkenne ich, aber was hat das mit zu tun und wann hat er was für einen Termin? Und was hat der Abteilungsleiter damit zu tun?

Fragen über Fragen...

L
Lotte

25.05.2009 um 22:05 Uhr

plastikman, was sollen wir Dir darauf antworten? "Ist nicht so schlimm, wenn man mal gegen das ArbZG verstößt"?

K
Kölner

25.05.2009 um 22:06 Uhr

@Lotte Aber es kann Aufgabe des AG sein, den 'wichtigen Termin' hinsichtlich § 615 f BGB zu prüfen...

D
DonJohnson

25.05.2009 um 22:11 Uhr

@all

Genau das war ja meine Frage - oder eine meiner Fragen. Wichtiger Arzttermin o. ä.! Wobei ich als BRM hier bezüglich § 616 BGB frage. Hmmm, irgendwie komme ich nciht umhin miene BR Brille abzusetzen...

L
Lotte

25.05.2009 um 22:12 Uhr

Kölner, Jepp, wie DJ schon richtig verwies... Aber auf "Nun sind dadurch die Ruhefristen nicht mehr einzuhalten. er fragte mich ob er dies dürfe. Er Arbeitet heute bis 22 Uhr und morgen ab 0600Uhr. dies wäre nicht so schlimm..." musste ich meine provokante Frage einfach stellen.

D
DonJohnson

25.05.2009 um 22:16 Uhr

Lotte Stimmt wohl...

Frage ist aber was für ein Termin das ist, ob es vielleicht ein flexibles Arbeitszeitkonto gibt - wie Entnahmen hier zu sehen sind usw. Bei einem Arzttermin zur Blutabnahme z.B. ist es wohl unstrittig, das zuvor nciht gearbeitet werden kann. Ach da sind noch so viele Szenarien... Ich wüßte echt gerne worum es genau geht und warum das BRM "Angst" vor dem AL hat...

R
ridgeback

26.05.2009 um 00:42 Uhr

Ich frage mich nur, wieso der Kollege nicht später anfängt. Ob dann bezahlte Freistellung oder Minusstunden kann doch geklärt werden.

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