Erstellt am 25.05.2009 um 13:44 Uhr von carrie
@Psychoclaus
Frage eins hast du dir selber beantwortet, wäre ja ansonsten auch eher wie beim Glücksrad und folglich nicht gerecht verteilt.
Es kommt darauf an, wie häufig das Ersatzmitglied zum Einsatz kommt, daraus ergibt sich ein eventueller Schulungsanspruch.
Da ein Ersatzmitglied sicher nicht regelmäßig zu Sitzungen erscheint, würde ich davon abraten. Schließlich hat derjenige nur einen Anspruch zu erscheinen, wenn jemand anderes ausfällt und nicht, weil es in einem Ausschuss ist.
Erstellt am 25.05.2009 um 20:39 Uhr von STANLEY
Möchte carrie nur ein wenig ergänzen: Bei uns ist es so, dass bei einem 5-er BR über das Jahr gesehen, immer ein Ersatzmitglied in den Sitzungen ist; deshalb nehmen wir uns auch das Recht heraus, das erste Ersatzmitglied auch auf Schulungen zu schicken. Bisher gibt und gab es nie irgendwelche Probleme deswegen... Schaut in den alten Protokollen nach, wie viele Sitzungen ihr hattet, und wie häufig Ersatzmitglieder daran teilnehmen mussten!
Edit: Meine Antwort bezieht sich nur auf Frage Nr. 2!!!
Gruß
STANLEY
Erstellt am 25.05.2009 um 20:45 Uhr von DonJohnson
@Stan001
*Bei uns ist es so, dass bei einem 5-er BR über das Jahr gesehen, immer ein Ersatzmitglied in den Sitzungen ist; *
Na, wenn IMMER ein EBRM dabei ist (also auch wenn kein anderes ausfällt), sehe ich durchaus einen Verstoß gegen der Nichtöffentlichkeit der BR Sitzung nach § 30 BetrVG.
Die Beschlüsse dürften somit anfechtbar sein :-(
Erstellt am 25.05.2009 um 21:10 Uhr von STANLEY
...hab ich doch glatt das "...fast..." im Text vergessen... ^^
Aber bei gut 70% (phasenweise deutlich darüber) ist ein Ersatz-Mann (oder Frau) dabei :)
Erstellt am 26.05.2009 um 12:50 Uhr von Psychoclaus
Danke für die Anworten, dann schauen wir mal.
Erstellt am 26.05.2009 um 17:27 Uhr von Kölner
@Psychoklaus
Mir fehlte da hinsichtlich meiner Vorredner noch ein wenig der Hinweis, dass natürlich - je nach Konstellation - auch das Minderheitengeschlecht über die Rangfolge der Ersatzmitglieder entscheidet.
Auch ist mir völlig schleierhaft, wie ein Nicht-BRM an Ausschüssen des BR (mal abgesehen vom WA) teilnehmen will...
Hinsichtlich eines etwaigen Schulungsanspruch liegt die Sache aber schon klarer: Bei einer Teilnahme von mehr als 30% ist ein Schulungsanspruch regelmäßig zu bejahen.