Wählbarkeit - sind Mitglider des Wahlvorstandes für den Betriebsrat wählbar?
Hallo, sind Mitglider des Wahlvorstandes für den Betriebsrat wählbar. Wenn nein, unter welchem Gesetz wird das ausgeschlossen
Community-Antworten (3)
25.05.2009 um 15:11 Uhr
Hallo "Vollgummi", siehe §§ 7 und 8 Betriebsverfassungsgesetz. Gewählt werden dürfen alle wählbaren Mitarbeiter. Einen Ausschluss für Wahlvorstandsmitglieder gibt es nicht!
Mit kollegialen Grüßen
25.05.2009 um 15:14 Uhr
JA der Wahlvorstand kann auch zum Betriebsrat gewählt werden es spricht nix dagegen!!!!
26.05.2009 um 21:24 Uhr
@Vollgummi Man kann ein BR auch einfach nicht wählen...
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