Keine BV seit beginn der aktuellen Periode
Guten Tag,
seit den BR-Wahlen im Frühjahr 2018 hat der BR keine BV stattfinden lassen. Es kam in der Zeit zur Planung eines möglichen Termins und er wurde verkündet und dann aber abgesagt.
Handelt es sich um eine grobe Pflichtverletzung? Von wem - Gremium oder einzelne Personen? Kann eine Auflösung des Gremiums gestartet werden?
Mit freundlichen Grüßen A. B.
Community-Antworten (6)
26.05.2020 um 00:56 Uhr
Ja! Sowohl als auch! Ja!
26.05.2020 um 09:53 Uhr
Ihr solltet den BR noch einmal an seine Pflicht erinnern und den Weg zum Arbeitsgericht androhen.
Allerdings: Der Rechtsweg ist langsam und steinig.
26.05.2020 um 09:56 Uhr
Die Nichtdurchführung von Betriebsversammlungen ist ein grober Pflichtverstoß nach §23 BetrVG. Die Auflösung des Betriebsrates kann vom Arbeitgeber, von der im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder von ein Viertel der Belegschaft beim Arbeitsgericht beantragt werden. Nicht aber von einzelnen Mitarbeitern!
26.05.2020 um 11:38 Uhr
Hallo AndreB,
auch die Mitarbeiter können eine Betribsversammlung verlangen schaust du BetrVG 43 Abs 3.
(3) Der Betriebsrat ist berechtigt und auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. Vom Zeitpunkt der Versammlungen, die auf Wunsch des Arbeitgebers stattfinden, ist dieser rechtzeitig zu verständigen.
Also wenn sich ein Viertel finden muss der BR eine Versammlung durchführen.
26.05.2020 um 12:00 Uhr
Im Moment ist das mit den Betriebsversammlungen aber schwierig. Die Beschränkungen und Versammlungsverbote wegen Corona gelten auch in den Betrieben. Wir haben die BV für das zweite Quartal auch abgesagt, im dritten Quartal müssen wir erstmal die Entwicklung abwarten.
26.05.2020 um 13:11 Uhr
Im Moment machen wir auch keine BVs aber hier sind ja schon seit Frühling 18 keine abgehalten worden!
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