Gehaltsminderung möglich?...
Hallo zusammen,
darf der AG das Gehalt mindern? Meines Wissens nicht. Hintergrund ist, das eine MA eine Tätigkeit ausübt, die nur in einer Stellenbeschreibung existiert und nicht im Einstellungsvertrag vereinbart. Nun kann sie diese Tätigkeit nicht mehr ausführen und man hat ihr schon zu verstehen gegeben das sie sonst weniger Gehalt bekommen würde. Wir als BR haben zwar in Gehaltsangelegenheiten kein Mitspracherecht, doch meine ich dass das Gehalt....bereits 2x angehoben durch gute Leistungen und nicht Tätigkeitsbezogen......nicht mehr zu reduzieren geht.
Habt ihr entsprechende Lösungen für mich, wie wir als BR dagegen vorgehen können?
Vielen Dank für eure Hilfe...
LG Spikelee
Community-Antworten (2)
23.05.2009 um 08:19 Uhr
23.05.2009 um 16:16 Uhr
carrie Da die Kollegin ihre übliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, dürften Maßnahmen nicht aus betrieblichen sondern aus persönlichen Gründen der Betroffenen vom AG ergriffen werden.
Spikelle Eine Versetzung mit Gehaltsreduzierung, aber auch eine Kündigung, wenn Versetzung nicht möglich, wäre denkbar. Hier ist der BR im Rahmen seiner Rechte zu beteiligen.
Die arbeitsvertaglich geschuldete Tätigkeit ergibt sich hier entweder aus der Stellenbeschreibung oder aus der tatsächlich geleistete Tätigkeit (konkludentes Handeln).
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