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Schwerbehinderung; Kollege arbeitet in Wechselschicht - muß er Nachtschicht machen?

M
monti
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ein Kollege - seit 25 Jahren im Betrieb - hat nun krankheitsbedingt schwerbehindert GdB 50 %.Er arbeitet in Wechselschicht , muß er Nachtschicht machen ?

10.18402

Community-Antworten (2)

S
steini

22.05.2009 um 15:21 Uhr

hallo monti,

wie lange der mitarbeiter schon in der firma ist spielt keine rolle. die 50% schwerbehinderung sagen noch nichts aus hier kommt es auf die Krankheit an die vorliegt. würde den mitarbeiter raten zum betriebsarzt zu gehen und mit diesem zu sprechen.

gruß steini

K
Kriegsrat

22.05.2009 um 15:34 Uhr

@ monti

vielleicht hilft arbeitszeitgesetz § 6

(4) Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn a) nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Stehen der Umsetzung des Nachtarbeitnehmers auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz nach Auffassung des Arbeitgebers dringende betriebliche Erfordernisse entgegen, so ist der Betriebs- oder Personalrat zu hören. Der Betriebs- oder Personalrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge für eine Umsetzung unterbreiten.

müsste halt ein ärztliches attest beibringen.....

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