Erstellt am 22.05.2009 um 13:21 Uhr von steini
hallo monti,
wie lange der mitarbeiter schon in der firma ist spielt keine rolle.
die 50% schwerbehinderung sagen noch nichts aus hier kommt es auf die Krankheit an die vorliegt.
würde den mitarbeiter raten zum betriebsarzt zu gehen und mit diesem zu sprechen.
gruß
steini
Erstellt am 22.05.2009 um 13:34 Uhr von kriegsrat
@ monti
vielleicht hilft arbeitszeitgesetz § 6
(4) Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn
geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn
a) nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den
Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet
sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Stehen der
Umsetzung des Nachtarbeitnehmers auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz nach
Auffassung des Arbeitgebers dringende betriebliche Erfordernisse entgegen, so ist
der Betriebs- oder Personalrat zu hören. Der Betriebs- oder Personalrat kann dem
Arbeitgeber Vorschläge für eine Umsetzung unterbreiten.
müsste halt ein ärztliches attest beibringen.....