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Gewerkschaftsmitgliedschaft und Mitarbeiterversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes?

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Peggy
Nov 2016 bearbeitet

wie lange muss ich mitglied in der gewerkschaft sein damit diese berechtigt ist eine mitarbeiterversammlung zur wahl eines wahlvorstandes zu veranlassen?

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Community-Antworten (4)

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tiktak

22.05.2009 um 11:40 Uhr

@ peggy § 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat

"(1) Besteht in einem Betrieb, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, kein Betriebsrat, so bestellt der Gesamtbetriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand. § 16 Abs. 1 gilt entsprechend. (2) Besteht weder ein Gesamtbetriebsrat noch ein Konzernbetriebsrat, so wird in einer Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer ein Wahlvorstand gewählt; § 16 Abs. 1 gilt entsprechend. Gleiches gilt, wenn der Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat die Bestellung des Wahlvorstands nach Absatz 1 unterlässt. (3) Zu dieser Betriebsversammlung können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen und Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstands machen. (4) Findet trotz Einladung keine Betriebsversammlung statt oder wählt die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.

Bist du einzige Gew.Mitglied in Betrieb? Findest du nicht noch zwei Kollegen die mitmachen? tik-tak

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Peggy

22.05.2009 um 17:10 Uhr

das ist leider nicht die antwort auf meine frage

D
DonJohnson

22.05.2009 um 17:24 Uhr

Die Frage solltest du der GEW stellen. Rein rechtlich können die sofort tätig werden, die Frage ist aber, ob sie es machen. Das liegt an der GEW...

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DerAlteHeini

23.05.2009 um 16:21 Uhr

peggy Die Gewerkschaft kann, wenn sie es denn möchte, sofort aktiv werden.

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