Das zu dieser Mitarbeiterversammlung angefertigte Protokoll mit Stimmenauszählung etc., durch einen eigens dafür ernannten Schriftführer muss doch von den teilnehmenden Personen einzusehen sein!?
Das ist doch auch nicht öffentlich sondern die teilnehmenden Personen sind doch Kollegen.
Sonst brauchen wir auch keine Stimmenauszählung!!!!!