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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsmittel - gegen Pfand?

H
Helene
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ,in unserem Betrieb wird die gesamte Schließanlage ausgetauscht und durch sog. Coins ersetzt. Der AG möchte von jedem AN ein Pfand von 10 Euro zum Schutz gegen Verlust( Wert 70 Euro). Wir sehen den Coin als Arbeitsmittel, der dem AN unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden muss. Hat jemand Erfahrung mit so einer Sache?

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Community-Antworten (1)

D
diealte

20.05.2009 um 19:16 Uhr

... richtig, so ist es, Arbeitsmittel und diese stellt der AG.

Ihr sollte aber als BR hier mit dem AG auch eine BV abschließen in welcher u.a. genau geregelt ist, was bei Verlust/ Beschädigung erfolgt. Z.B. der AN ist nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftbar.

Also Haftung genau wie bei Verlust Beschädigung der Schlüssel.

PS: ihr seid hier in der zwingenden MB, denn eine solche Anlage kann zur Überwachung und Kontrolle genutzt werden. Auch diese muss geregelt werden. Also wer darf wann was mit diesen Daten machen.

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