Erstellt am 20.05.2009 um 17:16 Uhr von diealte
... richtig, so ist es, Arbeitsmittel und diese stellt der AG.
Ihr sollte aber als BR hier mit dem AG auch eine BV abschließen in welcher u.a. genau geregelt ist, was bei Verlust/ Beschädigung erfolgt. Z.B. der AN ist nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftbar.
Also Haftung genau wie bei Verlust Beschädigung der Schlüssel.
PS: ihr seid hier in der zwingenden MB, denn eine solche Anlage kann zur Überwachung und Kontrolle genutzt werden. Auch diese muss geregelt werden. Also wer darf wann was mit diesen Daten machen.