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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pfand für Arbeitsschuhe

E
EDistel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser Arbeitgeber hat eine Elektrische Ameise angeschafft, damit schwere Paletten mit ihr besser bewegt werden können als mit dem alten Hubwagen. Die Mitarbeiter müssen nun Sicherheitsschuhe tragen, die der Arbeitgeber bezahlt. Das halte ich erstmal für unkritisch. Aber: Jeder Mitarbeiter soll für die Schuhe 25 Euro Pfand hinterlegen - sozusagen als Motivation, mit den Schuhen sorgfältig umzugehen. Ein abschließbarer Spind für die Mitarbeiter steht nicht zur Verfügung, wir arbeiten im Niedriglohnbereich.

Eigentlich müsste der Arbeitgeber doch die Kosten für die Schuhe übernehmen, doch das 'Pfand' konterkariert diese Pflicht zur Kostenübernahme doch; das Geld steht dem MA nicht mehr zur Verfügung.

Eine Regelung, wann das Pfand ausbezahlt wird, wurde zwar im BR besprochen, aber nichts dazu beschlossen. Irgendwann ist so ein Schuh ja auch abgenutzt und hat keinen Wert mehr. Der MA soll allerdings ein neues Paar bekommen, ohne dass dann erneut ein Pfand fällig wird.

Leider stand auf unserer Tagesordnung nur das Thema Sicherheitsschuhe; von der Pfandregelung wurde ich böse überrascht. Zeit gab's (natürlich) auch nicht, um was zum Thema nachzulesen.

Als BRM habe ich nun ziemliches Bauchgrummeln, ob das eine akzeptable Regelung für die MA ist. Kann ein MA, der das Pfand nun nicht bezahlen will, dagegen vorgehen? Können wir als BR das Thema gegebenenfalls nochmals aufnehmen und gucken, ob wir da eine 'pfandlose' Lösung finden?

EDistel

2.49908

Community-Antworten (8)

N
Nubbel

24.09.2014 um 08:25 Uhr

ihr solltet eine bv dazu verhandeln, und zwar ohne pfand

I
ickederdicke

24.09.2014 um 09:04 Uhr

Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz. Sie stellt eine Maßnahme nach § 3 dieses Gesetzes dar.

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber zuvor die bestehenden Gefährdungen für die Beschäftigten bei der Tätigkeit bzw. am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten (Gefährdungsbeurteilung) und auf deren Grundlage zu ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch oder wenn dass alles nicht greift, PSA als individuelle Schutzmaßnahme) erforderlich sind. Die Benutzung von PSA ist dann als Maßnahme des Arbeitsschutzes geeignet, wenn die Gefährdungen durch technische Lösungen oder organisatorische Maßnahmen nicht vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Technische oder organisatorische Maßnahmen haben demzufolge immer Vorrang vor der Benutzung von PSA als individuelle Schutzmaßnahme. Sind PSA zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten erforderlich, sind sie vom Arbeitgeber bereitzustellen. Da Kosten für Maßnahmen nach § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz den Versicherten nicht auferlegt werden dürfen, müssen ihnen persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe) vom Arbeitgeber grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Kostenlos bedeutet auch:Kein Pfand o.ä. !

D
Dezibel

24.09.2014 um 09:05 Uhr

Dafür braucht es auch keine BV. Es ist alles geregelt, aber der AG versucht es eben immer wieder einmal ...

H
hasan

24.09.2014 um 09:49 Uhr

Wie lächerlich ist das denn? Euer Chef will wohl in die BildZeitung kommen

T
Topas

24.09.2014 um 10:06 Uhr

Eine elektrische Ameise. Mein Gott, was die Japaner alles hinkriegen.

K
Kulum

24.09.2014 um 11:46 Uhr

@ickederdicke

Ich wäre fast begeistert von deinem Beitrag gewesen, wenn er mir nicht so verdammt bekannt vorgekommen wäre. Hättest du einfach den Link kopiert, von dem du geklaut hast, hätte der TE sich wenigstens noch auf der Seite darüber hinausgehende Informationen suchen können. ich übernehm das mal für dich.

http://www.baua.de/de/Produktsicherheit/Produktgruppen/PSA/Bereitstellung-Benutzung.html

B
Bürokrat

24.09.2014 um 12:21 Uhr

Und was den "sorgfältigen Umgang" mit den ausgegeben Schuhen angeht, sollte es völlig genügen, ein neues Paar (anstaltslos) nur gegen Vorlage des alten Paars auszugeben. Dass sich die Arbeitsschuhe des einen AN schneller abnutzen, als die eines anderen, ist völlig normal und unvermeidbar, da sich ja jeder anders damit bewegt. Das Pfandbegehren deines AGs ist einfach nur lächerlich. Was soll das bringen, sollen die 25 Euro einbehalten werden, wenn sie nach Meinung deines Chefs zu schnell verschlissen wurden?

I
ickederdicke

24.09.2014 um 15:28 Uhr

@kulum, stimmt, hab meinen Lieblingssatz vergessen: "Es hilt der Blick in Gesetze /Verordnungen" - kommt nicht wieder vor ;O)

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