Erstellt am 13.11.2017 um 11:08 Uhr von Meyman
Hallo Robert, gemäß Parag. 20 BetrVG hat der AG die Kosten der Wahl zu tragen.
BetrVG Parag. 40 und 80 gelten ebenfalls.
. Beschaffung von Wählerlisten
. Stimmzettel
. Wahlurnen
. Kosten für Gesetzestext &
Kommentierenungen
. Schulungskosten
Gruß und viel Erfolg
Erstellt am 13.11.2017 um 16:04 Uhr von BR-Wahl 2018
Hallo Meyman,
vielen Dank für deine Antwort.