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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsmittel Wahlvorstand

RB
Robert BR-Wahl
Apr 2018 bearbeitet

Der Wahlvorstand in unserem Betrieb hat keinerlei Arbeitsmittel, welche da wären Büro, Computer, Telefon und keine Adresse, an welche sich die Arbeitnehmer wenden können. Ist der Arbeitgeber verpflichtet diese Mittel dem Wahlvorstand zur Verfügung zu stellen?

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Community-Antworten (2)

M
Meyman

13.11.2017 um 12:08 Uhr

Hallo Robert, gemäß Parag. 20 BetrVG hat der AG die Kosten der Wahl zu tragen. BetrVG Parag. 40 und 80 gelten ebenfalls. . Beschaffung von Wählerlisten . Stimmzettel . Wahlurnen . Kosten für Gesetzestext & Kommentierenungen . Schulungskosten

Gruß und viel Erfolg

B2
BR-Wahl 2018

13.11.2017 um 17:04 Uhr

Hallo Meyman,

vielen Dank für deine Antwort.

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