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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

An die Spezialisten im TVAÖD

K
Kölner
Jan 2018 bearbeitet

Frage an die Spezialisten: Ausbildungskosten dürfen im TVAÖD von den Azubis ja nicht erhoben werden. Wie sieht es mit der Erhebung von Pfand (150 Euro) für z.b. Bücher, Taschenrechner o.ä. aus? 1 . Seht ihr eine Möglichkeit dieses Pfand überhaupt im Rahmen des TVAÖD zu erheben? 1a. Wenn ja: Liegt die Höhe allein im Ermessen des AG? Oder besteht ein MBR? 2. gibt es Alternativen in euren betrieben?

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

29.03.2015 um 13:09 Uhr

Pfand ist vom Grundsatz her ja zunächst keine Umlage. Aber was ist, wenn tatsächlich ein Verlust oder technisches k.o. eintritt? Dann gibt es das Pfand nicht zurück und der Azubi hat dann doch bezahlt. Und immer liegt es ja nicht an der "Schluserigkeit" des Azubi.

Schleichend dann doch auch etwas eine Verlagerung des Betriebsrisikos.

Und bei den Regeln würde ich auf jeden Fall eine Mitbestimmung sehen (wann gibt es das Geld zurück, wann nicht) - wenn man dem Gedanken näher treten will.

H
Hoppel

29.03.2015 um 14:21 Uhr

@ Kölner

Ich halte ein Pfand für unzulässig, wird bei uns auch nicht erhoben.

Der § 11 TVAöD greift doch nur die Regelung des § 14 BBiG auf. Desweiteren steht im § 5 Abs.3 TVAöD: "Für die Schadenshaftung der Auszubildenden finden die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Bestimmungen des TVöD entsprechende Anwendung."

Im § 3 Abs.6 TVöD wird die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Soll ein BR/PR ermächtigt sein, per BV festklopfen zu dürfen was als Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit zu werten ist? Ich für meinen Teil verneine das! Aber Azubis sind selbstverständlich wie jeder AN dem sorgfältigen Umgang mit bereit gestellten Arbeits-/Ausbildungsmitteln verpflichtet.

Zurück zum BBiG: § 12 Abs.2 Nr.4 > Nichtig ist eine Vereinbarung über die Festsetzung der Höhe eines Schadensersatzes in Pauschbeträgen

Ein Pauschalpfand kann demnach aus meiner Sicht sowieso nicht erhoben werden. Wenn schon müsste jedes zur Verfügung gestelltes Ausbildungsmittel separat beziffert werden. Wenn mir z.B. eine Tasse Kaffee über den Taschenrechner kippt und der den Geist aufgibt, welchen Anteil würde denn der Taschenrechner beim Pfand ausmachen? Und dann war der noch nicht einmal neu, sondern wurde vor mir schon durch 50 andere Azubis genutzt! Von mir ein klares NEIN zum Pfand!

Außerdem kann es nicht sein, dass der Ausbildungszweck nur erreicht werden kann, wenn ich für Ausbildungsmittel (die der AG KOSTENLOS zur Verfügung zu stellen hat) ein Pfand von XX Euro hinterlege. Das ist mit dem Wort KOSTENLOS ganz sicher nicht gemeint.

K
Kölner

29.03.2015 um 15:28 Uhr

Sehr brauchbar, Hoppel. Danke schön. Auch gironimo: Danke.

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