Mitbestimmung bei Stellenbeschreibung?
Hat der Betriebsrat bei Stellenbeschreibungen eine Mitbestimmung. Nach §90 , § 92 BetrVG hat er ein Beratungs- und Unterrichtungerecht. Könnte evtl auch BetrVG § 87 Nr 1 dar greifen, oder ein anderer §. Danke für die Hilfe. Frank
Community-Antworten (2)
20.05.2009 um 19:20 Uhr
genau, der BR hat Unterrichtungs-und Beratungsrechte aber keine MBR; die Ausgestaltung der Stelleninhalte/Arbeitsaufgaben legt der AG fest
25.05.2009 um 08:31 Uhr
Schau dir mal den § 93 - Ausschreibung von Arbeitsplätzen an - BetrVG, da habt ihr ein schönes Instrument um überhaupt ersteinmal Arbeitsplätzer ausschreibe zu lassen. Interessant wir die Sache erst in Verbindung mit den Wiederspruchsrechten nach § 99 BetrVG. Nur wenn ihr die Ausschreibung nach 93 verlangt habt ihr Möglichkeiten nach 99 zu wiedersprechen.
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