Erstellt am 20.05.2009 um 17:20 Uhr von Pfälzer
genau, der BR hat Unterrichtungs-und Beratungsrechte aber keine MBR; die Ausgestaltung der Stelleninhalte/Arbeitsaufgaben legt der AG fest
Erstellt am 25.05.2009 um 06:31 Uhr von klinik
Schau dir mal den § 93 - Ausschreibung von Arbeitsplätzen an - BetrVG, da habt ihr ein schönes Instrument um überhaupt ersteinmal Arbeitsplätzer ausschreibe zu lassen. Interessant wir die Sache erst in Verbindung mit den Wiederspruchsrechten nach § 99 BetrVG. Nur wenn ihr die Ausschreibung nach 93 verlangt habt ihr Möglichkeiten nach 99 zu wiedersprechen.