Erstellt am 20.05.2009 um 11:43 Uhr von Immie
Tja,
die Gründe sind in §99 BetrVG abschliessend geregelt.
Aber was machen die Kollegen wenn demnächst weniger Kunden kommen, weil sie keine Lust auf`s anstehen haben?
Ich fürchte nur, das ihr bei dieser Einstellung eurer Kollegen, gut auf eventuelle neue MA aufpassen müsst.
Erstellt am 20.05.2009 um 11:43 Uhr von Pfälzer
ja, gehts noch?
aber ihr könnts ja mal versuchen mit § 99 Abs. 2 Ziff. 3 BetrVG indem ihr die vermeintlichen Nachteile beschreibt; zumindest könnt ihr euren AG damit ärgern, dass er sich die Zustimmung vom ArbGer ersatzen lassen muß;
Erstellt am 20.05.2009 um 11:59 Uhr von Jumper
@jetztgehtslos,
na ihr sollten mal überprüfen ob wircklich soviel Kunden warten.
wenn das so ist und die jetzigen Verkäufer nicht alle Kunden bedienen können, dann gehen euch ja schon Kunden verloren.
Wenn aber diese verloren Kunden von den Neuen Verkäufern bedient werden können, macht ihr mehr Gesamtumsatz was sich für alle Positiv auswirkt.
Ihr solltet das wircklich überprüfen, ob es nun 1 oder 2 Neueinstellungen sein müssen.
Ich denke auch mal, die GL wird dazu auswertungen und Statiustiken haben, denn so blauäugig stellen dich nicht einfach 2 MA ein.
Erstellt am 20.05.2009 um 13:18 Uhr von jetztgehtsslos
Ja aber können wir mit der begründung die Neueinstellung ablehnen, das die anderen Kolleginen und Kollegen durch die Neuen Mitarbeiter dann weniger Umsatz machen würden ( was ja sein kann oder mal wird !!!)
Erstellt am 20.05.2009 um 13:35 Uhr von Pfälzer
schreibt doch einfach, dass ihr Nachteile für die bereits beschäftigten MA seht, weil zu erwarten ist, dass deren umsatzabhängige Vergütung sinken wird, wenn mehr Verkäufer am Umsatz beteiligt werden; wahnsinnige Umsatzzuwächse wären bei der derzeitigen Wirtschaftslage nicht zu erwarten; ob das wirklich so ist, ist doch eine andere Frage, die ihr (wirtschaftlichen Laien) nicht beantworten müßt; den Gegenbeweis muß nämlich euer AG vor dem ArbGer erbringen; bei der Zustimmungsverweigerung könntet ihr auch gleich mit reinschreiben, dass ihr auch die Dringlichkeit einer vorläufigen Maßnahme gem. § 100 BetrVG bestreitet;
so können die Neuen nicht ohne weiteres eingestellt werden und nur der Gang zu ArbGer bleibt offen
Erstellt am 20.05.2009 um 15:37 Uhr von DonJohnson
@all
Ich sehe das anders...
Drei mal habe ich schon versucht das zu posten - hat nie geklappt - jetzt mag ich nciht mehr - vielleicht heute abend!
Nur soviel: ich halte es für verkehrt die Zustimmung zu verweigern!!!
Erstellt am 20.05.2009 um 15:48 Uhr von MonaLisa
@jetztgehtsslos,
der Nick ist gar nicht so verkehrt!
Wie kommt ein Betriebsrat - Gremium dazu, Neueinstellungen blockieren zu wollen! Jetzt geht's aber wirklich los!
Erstellt am 20.05.2009 um 16:51 Uhr von Pfälzer
ML,
sowas solls geben; nicht immer beabsichtigt der AG damit zusätzliche Beschäftigung; BR in der Klemme sozusagen
Erstellt am 20.05.2009 um 19:49 Uhr von rainerw
Ich halte es hier mit MonaLisa.
Die Zustimmungsverweigerung muß ja lecker aussehen. Wir stimmen Der Einstellung nicht zu weil die neuen MA unser Geld verdienen, weil sie evetl. besser sind als wir und wir uns dann doch wohl irgendwann Sorgen um unseren Arbeitsplatz machen müssen. Ist doch eine interessante Variante, oder? Aber mal im Ernst, wäre es hier nicht angebrachter dem AG zu sagen, wir stimmen der Einstellung zu wenn über einer Neuverteilung der Provisionen verhandelt wird?
Schaut euch die heutige Wirtschaftslage an, und ihr wollt tatsächlich Einstellungen verhindern?!
Erstellt am 20.05.2009 um 20:05 Uhr von MonaLisa
@rainerw,
du bringst es auf den Punkt! :-))
Erstellt am 20.05.2009 um 23:02 Uhr von kriegsrat
@ jetzt gehts los
als zweiter schritt stimmt ihr dann noch kündigungen zu, wenn mal weniger kunden kommen, und die mitarbeiter nicht mehr auf ihre provisionszahlungen kommen, weil durch weniger teilt sich leichter..........
Erstellt am 20.05.2009 um 23:22 Uhr von DonJohnson
ihr hättet meine meinung mein statement lesen sollen!
Leider war da wohl die ...
ich versuche es nochmals!
Wie kann ein gremium eienr Einstellung weidersprechen? Der AG hat keine vorteile durch die Neueinstellung - im Gegenteil. Loihnnebernkosten davon reden wir nicht mal! ich finde ews gut wenn neue leute ko0mmen. Die AN werden entlastet, was passiert wenn jemand erkrankt?
Ganz ehrlich - wie kann ein BR Neueinstellungen verweigern? Sind es nciht die AN die sich beschweren wewnn ihre Urlaubswünsche nciht gemacht oder eingebracht werden können weil einer der Kollegen ausfällt?
Was ist denn wenn der BR auf die zusätzliche Kohle geht und dann weil die Kunden weg gehen weil entweder schlecht beraten oder gar nciht beraten....
Dann reden wir ganz schnell über betriebsbedingte Kündigungen!!!!
Nun, mein Statement heute Nachmittag war besser - schade, aber dieses ist so viel schlechter nciht...
Erstellt am 20.05.2009 um 23:44 Uhr von kriegsrat
@ dj
ich verstehe dich !
und stimme dir voll und ganz zu !
verrückte welt, überall kurzarbeit und entlassungen, und ein br verhindert neueinstellungen...
der AG lässt sich die zustimmung durch das arbeitsgericht ersetzen (problemlos!), die mitarbeiter werden eingestellt, und der BR weiß jetzt schon, wer ihn nächstes jahr bestimmt nicht wählt....