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räumlich getrennte Betriebsteile - eigener Betriebsrat

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einmannbr
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin Ein-Mann Betriebsrat. Unser Betrieb hat derzeit 19 Arbeitnehmer und zwei räumlich getrennte Betriebsteile (ca. 200 km Entfernung). Es handelt sich aber um ein Unternehmen und einen Betrieb (gemeinsame Leitung, Buchhaltung, Personalabteilung, Warenwirtschaftssystem). Ich bin derzeit für beide Betriebsteile als BR zuständig,

Ich halte es für vorteilhaft, wenn nun in Zukunft der räumlich getrennte Betriebsteil seinen eigenen Betriebsrat bekommt, oder zumindest die betroffenen Arbeitnehmern die Möglichkeit haben, darüber abzustimmen. Dazu ist meines Wissens eine formlose Abstimmung in diesem Betrieb erforderlich. Es gäbe dann zwei Ein-Mann Betriebsräte.

Hat jemand hierbei Erfahrung - was muss man hier beachten. Lt. meinem Gewerkschaftsansprechpartner ist dies grundsätzlich möglich.

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Community-Antworten (4)

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gironimo

17.09.2013 um 17:21 Uhr

Wieso Abstimmung? Der § 4 BetrVG spricht von einer Abstimmung, wenn gemeinsam gewählt werden soll.

Hier handelt es sich ja um einen Betriebsteil, der weit entfernt liegt. Wie viele AN hat denn die andere Betriebsstelle?

Gäbe es dort denn auch Kandidaten?

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einmannbr

17.09.2013 um 17:33 Uhr

Deshalb bin ich mir ja auch unsicher. Bisher wurde gemeinsam gewählt, was vor 12 Jahren bei einer Abstimmung (§ 4 BetrVG) so beschlossen wurde. Jetzt möchte ich eigentlich wieder wählen lassen, um die Frage zu beantworten, ob die Geschäftsstelle nicht ihren eigenen Betriebsrat bekommen soll. Diese Geschäftsstelle hat 10 AN und unsere hat 9 AN. D. h. die räumlich entfernte Geschäftsstelle ist sogar derzeit grösser. (Dies war aber die letzte Jahre noch nicht der Fall).

Ob es Kandidaten gibt wird sich erst bei der nächsten Wahl herausstellen. (Bei allen Wahlen vorher gab es Kandidaten). Ich werde aber darauf hinweisen, dass - wenn von vornherein niemand bereit ist, als Betriebsrat zu kandidieren, es wenig Sinn macht, dass sich der Betriebsteil für einen eigenen BR entscheidet.

H
Hartmut

17.09.2013 um 23:02 Uhr

Hallo einmannbr, wir können es zu tun haben mit (1) einem Betrieb bestehend aus zwei räumlich getrennten Betriebsteilen, oder (2) zwei Betrieben eines Unternehmens. Wirtschafts- und Arbeitsrecht sind sich da durchaus nicht immer einig.

Auch aus deinen Zeilen geht nicht klar hervor, worum es sich handelt.

Denn einerseits spricht die einheitliche Organisation, wie du sie schilderst, für einen Betrieb, andererseits spricht die räumliche Entfernung von 200km (entsprechend immerhin etwa Bremen - Dortmund!) dagegen.

Frag doch einfach mal nach beim Arbeitgeber, wie's ausschaut. Ihr seid ja eine kleine Firma, da sollte das hoffentlich möglich sein.

Falls ihr ein Betrieb seid, dann gibt es auch nur einen Betriebsrat, denn "Betriebsteilsräte" kennt unser Recht nicht. Seid ihr aber mehrere Betriebe, dann wäre ein eigener Ein-Mann-BR am anderen Standort möglich.

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einmannbr

18.09.2013 um 12:17 Uhr

Hallo Hartmut,

Zitat: "Hallo einmannbr, wir können es zu tun haben mit (1) einem Betrieb bestehend aus zwei räumlich getrennten Betriebsteilen, oder (2) zwei Betrieben eines Unternehmens. Wirtschafts- und Arbeitsrecht sind sich da durchaus nicht immer einig.

Auch aus deinen Zeilen geht nicht klar hervor, worum es sich handelt.

Denn einerseits spricht die einheitliche Organisation, wie du sie schilderst, für einen Betrieb, andererseits spricht die räumliche Entfernung von 200km (entsprechend immerhin etwa Bremen - Dortmund!) dagegen.

Frag doch einfach mal nach beim Arbeitgeber, wie"s ausschaut. Ihr seid ja eine kleine Firma, da sollte das hoffentlich möglich sein."

Unser Betriebsrat stand im Jahr 2002 genau vor dieser Frage, Damals hatte der räumlich entfernte Betriebsteil, der damals noch nicht durch einen Betriebsrat vertreten war, den Wunsch geäussert "auch einen Betriebsrat zu bekommen". Wir (damals waren wir ein 3-Mann Betriebsrat) haben zusammen mit unseren Ansprechpartnern bei der Gewerkschaft und dem Arbeitgeber festgestellt, dass wir ein Betrieb mit zwei räumlich getrennten Betriebsteilen sind. Danach hat der bestehende Betriebsrat in dem räumlich entfernten Betriebsteil eine Versammlung abgehalten. Unser Gewerkschaftsvertreter sagte damals, dass es auch die Möglichkeit gibt, dass ein räumlich getrennter Betriebsteil einen eigenen Betriebsrat bekommt. Und darüber haben wir dann auch abgestimmt - Ob es einen BR für den gesamten Betrieb oder zwei für die räumlich getrennten Betriebsteile gibt.

"Falls ihr ein Betrieb seid, dann gibt es auch nur einen Betriebsrat, denn "Betriebsteilsräte" kennt unser Recht nicht. Seid ihr aber mehrere Betriebe, dann wäre ein eigener Ein-Mann-BR am anderen Standort möglich."

Bisher galten wir als ein Betrieb und daran will ich auch nichts ändern. Ich will nicht, dass wir plötzlich zwei Betriebe haben, für die auf Grund der Personalstärke z.B. das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt.

Ich habe mich bei der ver.di informiert und deren Aussage war: Es ist möglich, dass ein räumlich entfernter Betriebsteil seinen eigenen Betriebsrat bekommt, ohne dass dadurch der Betrieb als solcher angetastet wird.

Ich habe aber tatsächlich noch keine gesetzliche Grundlage gefunden auf die ich mich beziehen kann. (Ich hatte eigentlich vor die Kollegen des Betriebsteil bei unserer Betriebsversammlung im Oktober über diese Frage abstimmen zu lassen) Die ganze Sache erscheint mir sehr unsicher. Ich will auch nichts tun, was die Wahl im nächsten Jahr anfechtbar macht.

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