Hallo Hartmut,
Zitat:
"Hallo einmannbr, wir können es zu tun haben mit (1) einem Betrieb bestehend aus zwei räumlich getrennten Betriebsteilen, oder (2) zwei Betrieben eines Unternehmens. Wirtschafts- und Arbeitsrecht sind sich da durchaus nicht immer einig.
Auch aus deinen Zeilen geht nicht klar hervor, worum es sich handelt.
Denn einerseits spricht die einheitliche Organisation, wie du sie schilderst, für _einen_ Betrieb, andererseits spricht die räumliche Entfernung von 200km (entsprechend immerhin etwa Bremen - Dortmund!) dagegen.
Frag doch einfach mal nach beim Arbeitgeber, wie"s ausschaut. Ihr seid ja eine kleine Firma, da sollte das hoffentlich möglich sein."
Unser Betriebsrat stand im Jahr 2002 genau vor dieser Frage, Damals hatte der räumlich entfernte Betriebsteil, der damals noch nicht durch einen Betriebsrat vertreten war, den Wunsch geäussert "auch einen Betriebsrat zu bekommen". Wir (damals waren wir ein 3-Mann Betriebsrat) haben zusammen mit unseren Ansprechpartnern bei der Gewerkschaft und dem Arbeitgeber festgestellt, dass wir ein Betrieb mit zwei räumlich getrennten Betriebsteilen sind. Danach hat der bestehende Betriebsrat in dem räumlich entfernten Betriebsteil eine Versammlung abgehalten. Unser Gewerkschaftsvertreter sagte damals, dass es auch die Möglichkeit gibt, dass ein räumlich getrennter Betriebsteil einen eigenen Betriebsrat bekommt. Und darüber haben wir dann auch abgestimmt - Ob es einen BR für den gesamten Betrieb oder zwei für die räumlich getrennten Betriebsteile gibt.
"Falls ihr ein Betrieb seid, dann gibt es auch nur einen Betriebsrat, denn "Betriebsteilsräte" kennt unser Recht nicht. Seid ihr aber mehrere Betriebe, dann wäre ein eigener Ein-Mann-BR am anderen Standort möglich."
Bisher galten wir als ein Betrieb und daran will ich auch nichts ändern. Ich will nicht, dass wir plötzlich zwei Betriebe haben, für die auf Grund der Personalstärke z.B. das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt.
Ich habe mich bei der ver.di informiert und deren Aussage war: Es ist möglich, dass ein räumlich entfernter Betriebsteil seinen eigenen Betriebsrat bekommt, ohne dass dadurch
der Betrieb als solcher angetastet wird.
Ich habe aber tatsächlich noch keine gesetzliche Grundlage gefunden auf die ich mich beziehen kann. (Ich hatte eigentlich vor die Kollegen des Betriebsteil bei unserer Betriebsversammlung im Oktober über diese Frage abstimmen zu lassen) Die ganze Sache erscheint mir sehr unsicher. Ich will auch nichts tun, was die Wahl im nächsten Jahr anfechtbar macht.