Manteltarifvertrag Groß und Außenhandel Ba-Wü 2007
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kann jemand den "§ 9, Abs.2 MTV Kurzarbeit" richtig deuten, da es in der Auslegung große Unklarheiten und Differenzen gibt und offensichtlich niemand weiß, wie der Lohn bei Kurzarbeit korrekt berechnet wird.
Der Teil im Absatz 2, der offensichtlich entscheidungsrelevant ist lautet folgendermaßen: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten zum gekürzten Gehalt/Lohn und zum Kurzarbeitergeld einen Zuschlag zu gewähren. Dieser ist so zu bemessen, dass Beschäftigte bei einer gekürzten Arbeitszeit von weniger als 37 Stunden wöchentlich, zum gekürzten Gehalt/Lohn und Kurzarbeitergeld einen Ausgleich bis 80% des vereinbarten Monatsgehalts erhalten."
Darüber zu spekulieren, wie es denn sein könnte, macht keinen Sinn, denn diese Phase haben wir bereits hinter uns. Wir wären sehr froh wenn jemand antworten würde, der sich speziell damit auskennt. Arbeitgeberverband und Gewerkschaft sind nicht der gleichen Meinung, was die Sache zusätzlich erschwert.
Community-Antworten (2)
20.05.2020 um 13:12 Uhr
Am sichersten ist, ihr fragt die Gewerkschaft, die den Tarif ausgehandelt hat.
20.05.2020 um 13:22 Uhr
"Arbeitgeberverband und Gewerkschaft sind nicht der gleichen Meinung, was die Sache zusätzlich erschwert."
Und dann erwartest Du in einem BR Forum eine fundierte Meinung? Oder eher eine Wunschantwort?
Ich nehme an, die Frage um die es sich dreht ist, ob die 80% sich auf den Gesamtverdienst im Monat beziehen, oder ob die ausgefallenen Stunden auf 80 % aufgestockt werden müssen. (Also ob bei z.B. 50% Arbeitsausfall ingesamt 80% oder 90% des vereinbarten Monatsentgelts zur Auszahlung kommen). Die Formulierung widerspricht eigentlich beiden Möglichkeiten...
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