Erstellt am 28.01.2009 um 15:42 Uhr von wiewo
Hallo beetle,
da wendest Du Duch am besten an Deinen Betriebsrat oder die zuständige GEW ( denke mal Verdi)
Erstellt am 29.01.2009 um 07:38 Uhr von uhu
@beetle
deine Angaben *Sachbearbeiter Buchhaltung* sind nicht ausreichend; z.B. erfolgt die Eingruppierung allein nach Tätigkeitsmerkmalen der AN; in den einzelnen Bundesländern können auch unterschiedliche Regelungen bestehen; mir liegen nur die TV für Hessen vor; ruf bei Ver.di an und lass dir die TV schicken oder bei Google suchen;