Gültigkeit Manteltarifvertrag
Hallo zusammen,
einige BRM in unserer Firma haben festgestellt, dass es für unsere Branche einen für Bayern gültigen allgemeinverbindlichen Manteltarifvertrag für den Groß- und Außenhandel gibt. Nach mehreren Recherchen haben wir Indikatorgen gefunden, die uns bestätigen, zum Groß- und Außenhandel zu gehören. Der AG bestreitet dies aber und will den MTV nicht anwenden. Wo bzw. bei wem können wir feststellen lassen, ob dieser MTV für unsere Firma Gültigkeit hat? Da wir lt. §87 BetrVG auch die Einhaltung von Tarifverträgen zu überwachen haben, möchten wir das gerne klären lassen.
Vielen Dank und beste Grüße
Community-Antworten (6)
01.12.2017 um 13:38 Uhr
Einfach mal bei Verdi nachfragen.
01.12.2017 um 13:49 Uhr
Ist für eine Branche ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, hat der Arbeitgeber gemäß Paragraph 8 Tarifvertragsgesetz diesen Tarifsvertrag an eine geeignete Stelle im Betrieb auszulegen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt ein Verzeichnis über allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge
01.12.2017 um 14:09 Uhr
Die wesentliche Frage scheint ja zu sein, ob der Betrieb zum Groß- und Außenhandel gehört.
Ich denke dass es da für den Betrieb eine Möglichkeit zur Feststellungsklage geben müsste. ich würde mir juristischen Rat einholen.
01.12.2017 um 15:10 Uhr
Vielen Dank!
Im Register haben wir die Info gefunden, dass der MTV und ein TV zu vermögenswirksamen Leistungen allgemeinverbindlich für Bayern sind. Unser RA weiß schon Bescheid, aber wir werden wohl doch noch bei der Gewerkschaft oder dem BMAS nachfragen. Vielleicht können wir eine Klage verhindern.
01.12.2017 um 15:12 Uhr
Viel Erfolg!
01.12.2017 um 17:15 Uhr
Euer Anwalt sollte schon wissen was es zu tun gibt.... sonst solltet ihr mal über einen anderen RA nachdenken
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