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Informationspflicht gegenüber Mitarbeiten wegen Kündigungsschutz

Y
YG
Mai 2020 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren, Ich wurde vor einer Woche von der Firma gekündigt. Das Grund wurde nicht in Kündigung geschrieben. Vor 3 Tagen habe ich eine E-mail an dem Betriebsrat geschrieben und nach dem Grund und noch einige andere Frage gestellt. ist der Betriebsrat verpflichtet, die Information über meine Kündigung mir weiterzugeben?

Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen YG

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Community-Antworten (7)

K
Kjarrigan

20.05.2020 um 12:12 Uhr

Warum fragt man nicht den AG? Der wird auch wissen, ob er dem Betriebsrat die Gründe in der Anhörung mitgeteilt hat. Bist Du noch in der Probezeit? Dann wären überhaupt keine Gründe nötig.

Und nein es gibt keine Verpflichtung des BR dich unaufgefordert zu informieren.

P
Pjöööng

20.05.2020 um 12:17 Uhr

Nein, dazu ist der BR nicht verpflichtet. Ich persönlich sehe hier aber auch keinen Grund warum der BR diese Information nicht weitergeben sollte. Allerdings könnte auch sein dass der BR erst darüber beraten möchte, dann dürften drei Tage in aller Regel nicht ausreichen.

Eine Reihe von Arbeitsrechtlern sehen den Arbeitgeber aus seiner Fürsorgepflicht heraus verpflichtet, den Grund zu benennen.

Falls Du Kündigungsschutzklage einlegen möchtest, musst Du diese in jedem Fall binnen drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung einlegen.

Y
YG

20.05.2020 um 12:19 Uhr

Vielen Dank für die Antwort

C
celestro

20.05.2020 um 12:30 Uhr

"Und nein es gibt keine Verpflichtung des BR dich unaufgefordert zu informieren."

Von "unaufgefordert" war allerdings überhaupt keine Rede, im Gegenteil! ;-)

K
kratzbürste

20.05.2020 um 13:16 Uhr

Es gibt auch Betriebsräte, die sehen sich als Geheimräte. Und vielleicht ist es besser, du gehst persönlich zum BR.

Y
YG

20.05.2020 um 13:30 Uhr

Das ist eine gute Idee.

Vielen Dank

M
Moreno

20.05.2020 um 14:27 Uhr

YG bist Du denn jetzt in der Probezeit?

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