Ablehnung der Wahl vor der Wahl?
Hi Zusammen,
folgendes Problem. Wegen Auflösung kommt es zu einer vorgezogenen Neuwahl. Die Listen stehen, die Wahl ist am 03.06.. Das Problem ist, eine Person, die sich Anfangs zur Wahl gestellt hat, möchte nun nichts mehr mit der Liste, auf der sie sich befindet, zu tun haben. Was passiert nun. Müssen wir von vorn anfangen, rücken die folgenden auf der Liste einfach nach - oder welche der noch 1.000 Möglichkeiten trifft zu? ;-)
Danke für Eure Unterstützung
Akte-BR
Community-Antworten (1)
18.05.2009 um 17:08 Uhr
Der Wahlbewerber bleibt auf der Liste wenn die Abgabefrist bereits vorüb er ist. Er kann dann nach der Wahl, falls er gewählt wird das Amt ablehnen
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