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Dürfen Tätigkeiten pro Abteilung vom Mitarbeiter eingefordert (niedergeschrieben) werden - welche Rechte und Pflichten hat hierbei der Betriebsrat?

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Ombre
Jan 2018 bearbeitet

hallo,

darf ein vorgesetzter vom mitarbeiter verlangen, dass dieser alle tätigkeiten / prozesse niederschreibt, die in der kompletten abteilung zu erledigen sind ? hier wird z.b. nicht verlangt, dass die tätigkeiten / prozesse mitarbeiterbezogen und zeitlich festgehalten werden. welche rechte und pflichten hat hierbei der betriebsrat ? ist das bereits arbeitnehmerüberwachung ? was darf der vorgesetzte bzw. arbeitgeber von seinem mitarbeiter verlangen ? gibt es ein gesetz, dass dies regelt ?

danke im voraus

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Community-Antworten (5)

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Immie

14.05.2009 um 23:59 Uhr

Je nach dem was der AG mit den Infos anfängt, könnte das eine Betriebsänderung nach sich ziehen. Am besten ihr führt mal ein ausgiebiges Gespräch mit eurem AG.

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Ombre

15.05.2009 um 00:18 Uhr

hi immie, danke auch für diese antwort. der vorgesetzte will lediglich alle prozesse einer abteilung auflisten, um dann feststellen zu können, ob evtl. aufgaben nicht mehr notwendig sind. er benötigt dies ebenfalls zur mitarbeiterplanung. hat der vorgesetzte das recht dazu, die prozesse und aufgaben seiner abteilung aufzulisten - wie gesagt, ohne dass diese mit namen und zeit versehen sind ? auch hier würde mich der § interessieren... danke im voraus

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Immie

15.05.2009 um 00:46 Uhr

@Ombre Schau dir mal §111 BetrVG an. Insbesondere Nr 4 nebst Kommentar.

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Ombre

15.05.2009 um 01:00 Uhr

ok, danke. das verstehe ich, wenn es sich letztendlich wirklich um betriebsänderungen handelt. aber die aussage des vorgesetzten war eben, dass er wiederum das recht als abteilungsleiter hat, zu wissen, welche aufgaben in der gesamten abteilung (nicht des einzelnen MA´s) erledigt werden. auf welches recht könnte sich hier der AG oder der vorgesetzte beruhen ?

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DerAlteHeini

15.05.2009 um 02:17 Uhr

Ombre Das Recht dürfte sich wohl daraus ergeben, dass der Arbeitgeber sein Betrieb so organisieren darf, wie er es für wirtschaftlich sinnvoll hält. Werden durch das Handeln des AG die Rechte des BR tangiert, so hat der AG den BR entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu beteiligen.

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