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Belastungszulage bei G20 Pflichtuntersuchung

A
Andre123
Jan 2021 bearbeitet

Hallo Zusammen, ich hätte eine Frage zu der Tariflichen Belastungszulage wann diese bei einem Tarifvertrag von der IG-Metall eingefordert werden kann. Seit geraumer Zeit muss eine Abteilung bei uns eine G20 Gehörtestuntersuchen/Pflichtuntersuchung durchführen lassen. Die Berufsgenossenschaft hat eine Lärmmessung bei uns durchgeführt, hier wurde ein Wert von 132 dB erreicht. Die Messung ergab das für unsere Tätigkeiten der obere Auslösewert erreicht oder überschritten ist. Hier hat dann der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und nach Beratung mit dem Betriebsarzt, eine Pflichtvorsorge eigenverantwortlich veranlasst. Diese wird auch seit über einem Jahr durchgeführt.

In der Abteilung wurde auch täglich ab und zu ein Wert von 85-88 dB gemessen, mich würde dazu interessieren ob wir durch die Messung und der Einführung der G20 Pflichtuntersuchung die Betroffenen Angestellten in der Abteilung ein Anrecht auf die Belastungszulage hat? In dem Tarifvertrag ist dieses leider nicht so klar erkennbar ab wann dies eingefordert werden kann. Grüße Andre1

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Community-Antworten (3)

D
DummerHund

13.01.2021 um 20:15 Uhr

Da es im TV steht aber für euch schlecht verständlich ist hilft am besten ein Anruf bei der GEW.

B
BRHamburg

13.01.2021 um 20:16 Uhr

Sprecht doch mal mit der Gewerkschaft, die diesen TV verhandelt und abgeschlossen hat.

K
Kjarrigan

14.01.2021 um 10:04 Uhr

Ihr möchtet also eine Erschwerniszulage. Als Begründung führt ihr "Lärm" an. DAs habt ihr durch Messungen (Eigenmessung) und die Messung der BG festgestellt. Das eine G 20Untersuchung durchgeführt werden muss ist ja keine Begründung, sondern eine Vorsorge um zu schauen ob Folgen durch den Lärm entstanden sind.

Ich habe leider keinen TV der IG Metall, um dort nachlesen zu können. Auf die schnelle gefunden habe ich eine IG Metall Info https://netkey40.igmetall.de/homepages/netzwerk-br-moenchengladbach/hochgeladenedateien/PDF%20Papiere/E/Erschwernis%20Zuschlaege.pdf

Dort unter "Grundlage 3 b" steht einiges zu Lärm mit Verweis uaf BAG Rechtsprechung

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