Erstellt am 14.05.2009 um 19:10 Uhr von ridgeback
@Nikiru,
nein; das Recht besteht nicht. Der/die Vors. des Personalrats wählt ja auch nicht den/die Vors. der JAV.
Erstellt am 15.05.2009 um 08:35 Uhr von Nikiru
Stimmt... hätt ich auch selber drau kommen können...
Danke für die schnelle Antwort!
Erstellt am 15.05.2009 um 08:43 Uhr von MonaLisa
@Nikiru,
unrecht hat *ridgeback* sicher nicht. Nur als Argument ein bischen unbrauchbar....
Da halte ich es eher mit dem BetrVG, § 26, II. Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden, denn dort ist von der JAV, oder der SchwbhVertr. keine Rede.
Erstellt am 15.05.2009 um 08:46 Uhr von Nikiru