"Ablaufoptimierer" BR Mitbestimmung?
Unsere GF plant für eine Abteilung einen exterenen "Ablaufoptimierer" zu bestellen, der Abläufe überprüft und nach Möglichkeit verbessert. Grundsätzlich halten wir als BR dieses Vorhaben für gut und sinnvoll, weil die Abteilung derzeit nicht in der Lage ist (mangelnde wirkliche Führungskräfte), diesen Chaoszustand der derzeit herrscht, selbst zu verbessern. Allerdings wissen wir nicht so richtig in wie weit wir da ein Recht bzw. die Pflicht der Mitbestimmung bzw. Mitwirkung haben und wie wir uns verhalten sollen.
Danke für Eure Hilfe!
Community-Antworten (2)
18.05.2020 um 15:02 Uhr
Das ich nichts davon halte wenn ein AG sich hier einen internen Unternehmensberater hält sei nur am Rande erwähnt. Ansonsten schaue hier, und leitet dann Situationsbedingt weiter ab wo eine Mitbestimmung besteht: https://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/betriebsrat/betriebsverfassungsrecht-fuer-fortgeschrittene/mitbestimmung-bei-der-veraenderung-und-gestaltung-betrieblicher-raeume.php
18.05.2020 um 19:21 Uhr
Ihr könnt anregen, dass das Geld vielleicht besser zur Schulung und Qualifizierung der Führung in dieser Abteilung ausgegeben wird. Ausserdem könnt ihr vorab mit dem Optimierer Kontakt aufnehmen und seine Vorgehensweise erörtern lassen. Da spielen dann vielleicht Personalfragebögen und Beurteilungsgrundsätze oder anderes eine Rolle.
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