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Betriebsversammlung - Ist der Geschäftsführer Arbeitgeber bzw. dessen Vertreter?

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dummie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind eine GmbH, die Leitung hat ein angestellter Geschäftsführer; er ist keiner der Gesellschafter. Diese sitzen im Ausland. Ist der Geschäftsführer nun Arbeitgeber bzw. dessen Vertreter (und kann auf der Betriebsversammlung sprechen) oder gilt er als leitender Angestellter (und wäre bei der Betriebsversammlung nur Teilnehmer)? Einen Sprecherausschuss gibt es bei uns nicht.

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Community-Antworten (1)

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rolfo

14.05.2009 um 17:30 Uhr

Natürlich ist der Geschäftsführer in diesem Fall der AG ( bzw. Beauftragte des AG )

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