Hallo,
wir sind eine GmbH, die Leitung hat ein angestellter Geschäftsführer; er ist keiner der Gesellschafter. Diese sitzen im Ausland.
Ist der Geschäftsführer nun Arbeitgeber bzw. dessen Vertreter (und kann auf der Betriebsversammlung sprechen) oder gilt er als leitender Angestellter (und wäre bei der Betriebsversammlung nur Teilnehmer)? Einen Sprecherausschuss gibt es bei uns nicht.