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Kündigung wegen Pause

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Olaf2775
Mai 2020 bearbeitet

Ist eine fristlose Kündigung rechtens, wenn ich das Betriebsgelände ohne Bescheid zu geben (beim Meister) zur Pause verlassen habe und pünktlich zurück war?

Wir müssen zur Pause nicht stempeln und die Pause ist bezahlt, da 3 Schicht.

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Community-Antworten (7)

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celestro

16.05.2020 um 03:14 Uhr

müsst Ihr denn normalerweise jemandem Bescheid geben?

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DummerHund

16.05.2020 um 13:22 Uhr

Vom Grundsatz her ist eine Kündigung, egal in welcher Form, nicht gerechtfertigt. Zum einen berührt es Artikel 2 des Grundgesetz, zum anderen auch § 87 Abs 1 Nr.1 Betriebsverfassungsgesetz. Soweit zum Grundsatz. Eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag könnte hier aber näheres regeln. Gerade in größeren Betrieben wird dies gerne fest gelegt weil es eine Sache der Organisation im Betrieb ist.. Sollte in deinem Fall nichts gravierendes vorgefallen sein, und es gibt bei euch eine Regelung dazu, würde ich aber meinen das allenfalls eine Abmahnung gerechtfertigt wäre. Einfach mal beim Betriebsrat nach fragen.

C
Catweazle

16.05.2020 um 13:47 Uhr

Während der Ruhepausen ist der Arbeitnehmer nicht zur Erbringung von Arbeitsleistungen verpflichtet und muss sich auch nicht für solche bereithalten. Der Arbeitnehmer darf grundsätzlich frei darüber verfügen, wie und wo er seine Ruhepausen verbringt.

BAG vom 13.10.2009, Az.: 9 AZR 139/08

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Challenger

16.05.2020 um 13:54 Uhr

Zitat Dummerhund : .........würde ich aber meinen das allenfalls eine Abmahnung gerechtfertigt wäre.

Genau, denn es gibt den ehernen Graundatz : Keine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung; es sei denn, dass die Vertragsverletzung so schwerwiegend ist, dass eine vorherige Abmahnung entbehrlich ist, wie zB bei Diebstahl oder Schlägerei usw. Darüber hinaus bin ich der Auffassung, dass Dein Vergehen nicht einmal für eine ordentliche Kündigung ausreicht.

E
EDDFBR

18.05.2020 um 13:45 Uhr

Moin,

hier handelt es sich nicht einmal um ein Vergehen. Das von Catweazle zitierte BAG-Urteil ist imperativ. Was Du in deiner Pause machst ist absolut deine Sache.

Will der AG hierzu eine Regelung treffen, dann benötigt er hierfür die Zustimmung des Betriebsrats (falls vorhanden). Das Thema fällt unter den Bereich "Ordnung im Betrieb" und unterliegt damit der erzwingbaren Mitbestimmung.

C
Catweazle

18.05.2020 um 15:59 Uhr

Was könnten denn Arbeitgeber und Betriebsrat regeln für Mitarbeiter die ihre Freizeit außerhalb des Betriebes verbringen? Mir fällt kein Beispiel ein.

M
Moreno

18.05.2020 um 17:42 Uhr

Andererseits gibt es ein älteres Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.08.1990, Az.: 1 AZR 567/89, wonach das Gericht sagt, dass Verbote, das Betriebsgelände zu verlassen, auf jeden Fall mit dem Betriebsrat abzustimmen sind. In der Urteilsbegründung wird ausgeführt, dass die Pausen vom Arbeitgeber auch dann ordnungsgemäß gewährt werden, wenn die Arbeitnehmer verpflichtet werden, im Betrieb zu bleiben. Die Pausen müssen nur so beschaffen sein, dass sie Ihnen als Arbeitnehmer ein gewisses Mindestmaß an autonomer Lebensgestaltung erlaubt. Letztendlich stellt das BAG fest, dass vom Gesetzgeber nicht geregelt wurde, dass der Arbeitnehmer berechtigt ist, während der Pause den Betrieb zu verlassen. Danach sind solche Verbote wohl wirksam. Quelle: Arbeitsrecht.org

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