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Einzelvertragliche Regelung soll BV ersetzen - geht das?

M
Malte
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR's

unser Chef möchte in einer Abteilung die Arbeitszeiten verändern, bzw. es sollen zwei später kommen dass die Abteilung bis 19 Uhr besetzt ist. Wir haben eine BV wo Sonderregelungen mit bestimmten Abteilungen festgelegt sind. Die können aber nur mit Zustimmung des BR in Kraft gesetzt werden.

Nun sagt unser Chef, wenn der BR nicht zustimmt, dann kläre ich dies mit den Leuten Einzelvertraglich.

Was hat mehr Gewicht - die BV oder die Einzelvertragliche???? Kann denn der Chef überhaupt dies tun wenn eine BV exestiert???

Gruß Malte

4.41907

Community-Antworten (7)

F
Frank

14.05.2009 um 11:31 Uhr

Jede Änderung der Arbeitszeit ist nach § 87 Abs 2 mitbestimmungspflichtig. Wenn der AG die Änderung der Arbeitszeit ohne Zustimmung des BR einführt, Beschlussfassung zum Anrufen der Einigungsstelle(Teuer) und auch den RA des BR einschalten

K
klinik

14.05.2009 um 14:04 Uhr

Eine günstigere einzelvertragliche Abrede kann nicht zum Nachteil der AN durch eine BV geregelt werden. (BAG GS 7.11.89 AP Nr.46 zu § 77 BetrVG1972)

K
Kriegsrat

14.05.2009 um 14:32 Uhr

@ klinik

ist doch hier genau umgekehrt eine durch BV geregelte angelegenheit soll zum nachteil des AN einzelvertraglich geändert werden ?

wie schauts denn dann aus ??? na ?

R
ridgeback

14.05.2009 um 14:47 Uhr

@kriegsrat, sollte man aber erst mal darüber informiert werden was die betroffenen AN dazu sagen.

K
Kriegsrat

14.05.2009 um 14:53 Uhr

@ ridgeback

....oder warum der Br hier nicht zustimmen will

R
ridgeback

14.05.2009 um 14:59 Uhr

@kriegsrat, :-)) und bei allen vorliegenden Infos, könnte man dann eine Meinung bilden.

W
Waschbär

14.05.2009 um 15:03 Uhr

@ll, wenn du nicht mehr weiter wist dann bilde hat den Arbeitskreis.Alte Waschbär Weise.

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