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Kündigung und Kurzarbeit

K
KarinR
Mai 2020 bearbeitet

Hallo ich habe eine Frage. Wenn die Kündigung bereits ausgesprochen ist, dann ist doch eine Ankündigung für Kurzarbeit ab Juni völlig irrelevant, oder? Das betrifft denjenigen doch dann nicht mehr und er muss auch voll bezahlt werden. Kann der AG, wenn man Kurzarbeit "verweigert" den AN fristlos kündigen (also obwohl Kündigung auf Ende Juli ausgesprochen wurde)?

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Community-Antworten (3)

E
Erbsenzähler

15.05.2020 um 13:59 Uhr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. April 2009 – 5 AZR 310/08 – Es gibt auch für die gekündigte Person Kurzarbeit...

Verweigert jemand die Kurzarbeit und arbeitet voll? Habe ich das richtig gelesen? Dann arbeitet der AN voll wird aber nur wie in Kurzarbeit bezahlt...

C
celestro

15.05.2020 um 15:04 Uhr

Sorry, aber das Urteil ist hier überhaupt nicht anwendbar.

https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/fragen-und-antworten-zum-kurzarbeitergeld-kug

Frage 16

R
rtjum

15.05.2020 um 16:05 Uhr

das von celestro genannte wird auch im Merkblatt 8a der Bundesagentur für Arbeit genauso bestätigt

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