Erstellt am 13.05.2009 um 12:26 Uhr von luciano
hi Blanca,
selbstverständlich kann nach §67(1) BetrVG zu allen Bertriebsratssitzungen ein Vertreter der JAV teilnehmen. Wir in unserem Unternehmen laden diesen wöchentlich zur Sitzung.
Gruß luciano
Erstellt am 13.05.2009 um 12:36 Uhr von MonaLisa
@Blanca,
"wie lasst ihr [...] teilnehmen? Hört sich so gnädig an.....
Die JAV hat ein ganz klares Recht, an sämtlichen Sitzungen teilzunehmen. Egal ob Ausschuss oder auch Monatsgespräch mit dem AG!
Erstellt am 13.05.2009 um 12:48 Uhr von Blanca
@MonaLisa,
das "wie lasst ihr eure JAV teilnehmen" hat nichts mit gnädig zu tun, wir sind nur unsicher ob die JAV während der ganzen Sitzung teilnehmen kann.
Blanca
Erstellt am 13.05.2009 um 12:53 Uhr von Fuxxx
Hallo
Kannst Mona ruhig glauben. Die JAV hat das Recht, an allen Sitzungen des BR teilzunehmen. Machen wir auch so. Die JAV erhält zu jeder Sitzung eine Einladung. Stimmberechtigt bei Beschlüssen z. B. ist sie nur, wenn Azubis oder Jugendliche tangiert sind. Das ist öfter der Fall, als man gemeinhin glaubt. :-)
Erstellt am 13.05.2009 um 15:20 Uhr von WaschbärLady
Hallo @Blanca
Natürlich wird die JAV immer Geladen für die Komplette Sitzung.Es ist ja in unsrem Intresse das die Jungen Leute das Handwerk von Picke auf mitbekommen.Sie sind ja so zu sagen nicht nur unsere Zukunft sondern auch unsre "nachfolger" oder besser die Betriebsräte von Morgen und da finde ich der BR sollte alles mögliche machen um sie gleich ganz dicht an sich zu Binden.