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Büro des Betriebsrats

M
MatzeBRV
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle, wir der neue, erstmalige Betriebsrat in unserem Unternehmen haben in unserer zweiten Sitzung einen Raum als Büro festgelegt. Aber die GL will uns diesen verweigern und in einen kleinen Raum verweisen, welcher sogar Schaltschränke beinhaltet, an die die Techniker und EDV-Mitarbeiter jederzeit zugang haben müssen. Außerdem ist der raum mit einem Schloß ausgestattet, welches mit dem Generalschlüssel der GL geöffnet werden kann.

Können wir auf den vom BR geforderten Raum bestehen?

Danke im vorraus für Eure Antworten!

5.69305

Community-Antworten (5)

M
MatzeBRV

12.05.2009 um 23:17 Uhr

@carrie

Danke für den Link!

Hat mir sehr geholfen! Bis zum nächsten mal.

C
carrie

12.05.2009 um 23:25 Uhr

@MatzeBRV

....bitte, bitte..immer gerne!:-)

T
TROISDORFER

13.05.2009 um 13:19 Uhr

welcher sogar Schaltschränke beinhaltet, an die die Techniker und EDV-Mitarbeiter jederzeit zugang haben müssen.

Wärend der Sitzung habt ihr das Hausrecht ... Sie müssen drausen bleiben ... Ob das euer AG mag ??? MFG Troisdorfer

R
rolfo

14.05.2009 um 09:43 Uhr

Das stört mich etwas: " wir der neue, erstmalige Betriebsrat in unserem Unternehmen haben in unserer zweiten Sitzung einen Raum als Büro festgelegt.

Ihr könnt nicht einfach festlegen dass ein bestimmter Raum euer Büro wird. Das könnt ihr beim AG beantragen, ansonsten zusammen eine Lösung finden

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