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Besteht ein Recht auf eine geschlossene Zugangtür zu den Toiletten?

M3
Moritz 3256
Mai 2020 bearbeitet

In unserem Amt wird auf Grund von Corona das schließen der Zugangstür zum Raum in dem die Waschbecken und Toilettenkabinen sind untersagt! Das hat zur Folge dass jeder Pups auf dem Flur und sämtlichen Büros zu hören ist. Die Bürotüren müssen auch offen sein. Ich komme mir hier sehr in meiner Intimsfähre verletzt, ist diese Vorschrift rechtlich haltbar?

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Community-Antworten (7)

K
Kjarrigan

15.05.2020 um 09:38 Uhr

Schilda?

Geht es um die Nichtberührung der Türklinke oder wa ist die Begründung des AG?

Dafür gibt es andere Lösungen.

Gespräch mit dem AG suchen

K
kratzbürste

15.05.2020 um 09:42 Uhr

Ein übereifriger Beamter wie er im Buche steht, wird sich das wohl ausgedacht haben. Was sagt denn der Personalrat?

U
UdoWoe

15.05.2020 um 09:55 Uhr

Hoffentlich darf man wenigstens die Kabinentür schließen. Oder stehen die etwa auch offen? Wie Kjarrigan schon geschrieben hat, da gibt es andere Lösungen.

D
DummerHund

15.05.2020 um 12:05 Uhr

@ Moritz 3256 Soll derjenige dir das genau Begründen. Ansonsten § 87 Abs 1 Nr. 1

R
rtjum

15.05.2020 um 12:31 Uhr

"Wegen Corona gilt der § 129 BetrVG" im Amt dürften wohl eher die entsprechenden Personalvertretungsgesetze gelten oder bin ich auf dem falschen Dampfer? aber ja natürlich begründen lassen und demonstrativ als BR/PR die Tür zu machen so lange das nicht vereinbart ist

da hab ich ja im ersten Versuch Quatsch rein kopiert, aus einem anderen Beitrag, da sollte rein: "Ansonsten § 87 Abs 1 Nr. 1" von DummerHund

J
jimbob2019

15.05.2020 um 12:41 Uhr

Also mal ganz ehrlich. Ich würde meinem AG was husten wenn er mir verbietet, die Toilettentür zu schließen. Mit welcher rechtlichen Grundlage verbietet er dies. Nur Ich Chef du Nix geht das nicht

C
celestro

15.05.2020 um 14:52 Uhr

Es geht um die Tür zum Raum, in dem die Toiletten sind. Nicht um die "Toilettentür".

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