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Geschlossene Betriebsversammlung - wie kurzfristig kann der BR eine solche einberufen?

D
Dieter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo....hätte mal ne Frage an Euch,

wie kurzfristig kann der BR eine "geschlossene Betriebsversammlung" einberufen?

Vielleicht mit einer Begründung nach BetrVG oder §.

Danke

6.00709

Community-Antworten (9)

M
Mona-Lisa

02.12.2006 um 10:50 Uhr

@Dieter, so kurzfristig, dass alle Mitarbeiter die Möglichkeit haben, an der Betriebsversammlung teilzunehmen.

Was ist eine "geschlossene Betriebsversammlung"? Diese Versammlungen sind immer nichtöffentlich....

K
Kölner

02.12.2006 um 18:13 Uhr

@Mona-Lisa Der AG soll aber vielleicht nicht dabei sein...

L
Lotte

02.12.2006 um 18:30 Uhr

...was das BetrVG aber nicht vorsieht.

M
Mona-Lisa

02.12.2006 um 18:35 Uhr

@Kölner, ob der AG soll, kann, muss oder darf, wird Dieter im BetrVG nach eindrücklichem Studium feststellen,

Aber ich hatte die Befürchtung, dass die MA während der Versammlung eingeschlossen werden, damit keiner davonläuft.....

F
Fayence

02.12.2006 um 18:59 Uhr

Lotte, hmmm, in meiner Kommentierung lese ich aber etwas anderes! :-)

Es gibt durchaus Betriebs- oder Abteilungsversammlungen, die ein Teilnahmerecht des Arbeitgebers nicht vorsehen!

L
Lotte

02.12.2006 um 19:17 Uhr

Fayence, okay, Fitting RN 50 ;-)), wobei ich nicht glaube, dass der Wunsch, den AG nicht dabei zu haben eine zusätzliche BetrV ausreichend begründet und wenn es noch keine BetrV in diesem Quartal gab, dann ist es per se keine Zusätzliche.

M
Mona-Lisa

02.12.2006 um 19:32 Uhr

@Lotte, naja, Dieter hat uns ja nicht mitgeteilt, warum der Betriebsrat die Betriebsversammlung "geschlossen" abhalten will.... Und kurzfristig heisst für mich, dass den MA schleunigst etwas mitgeteilt werden sollte.

B
Brina

03.12.2006 um 12:19 Uhr

bei einer außerordentlichen Betriebsversammlung müssen mind. 1/4 der Wahlberechtigten Mitglieder einen Antrag stellen. Diese Versammlung darf dann auch kurzfristig, während der Arbeitszeit, einberufen werden. Der Arbeitgeber muss jedoch davon in Kenntnis gesetzt werden. Vieleicht reicht auch ein Infoschreiben an alle Mitarbeiter?

F
Fayence

03.12.2006 um 12:35 Uhr

Brina, mit Verlaub gesagt "Quatsch"!

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