Hallo Mitstreiter!
Kann der AG im Arbeitsvertrag vereinbaren, daß der AN sich zur Vorlage einer AU bereits ab dem 1.Krankheitstag verpflichtet?
Für zukünftige Verträge hat AG uns bereits ein vages MBR zugestanden, bereits geschlossene Verträge hält er aber für rechtens. Darüber hinaus ist in den betrieblichen Richtlinien ebenfalls die Vorlage ab dem 1.Tag verankert. Diese sollen auf Drängen des BR überarbeitet werden. Wenn das passiert ist, wirkt sich das auf bereits geschlossene Arbeitsverträge aus?

Vielen Dank für eure Antworten, Stitch.