Noch Urlaub + Überstunden zur Kündigung
Ich mal wieder,
darf der Kündigende bis zu seiner Entlassung Urlaub nehmen?! Wenn die Kündigung am 22.Mai durchgesetzt werden soll und der AZUBI Überstunden hat und auch noch alle Urlaubstage da noch nichts genommen wurde in dem Jahr, was passiert mit dem RestUrlaub bzw. den Überstunden, müssen diese Ausgezahlt werden? Können sie noch verbraucht werden oder wie sieht das aus? Hat ja jmd. eine Ahnung?
Community-Antworten (1)
12.05.2009 um 18:12 Uhr
Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer, ... wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. §5 (1) c BUrlG Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten. §7 (4) BUrlG
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