Ich mal wieder,

darf der Kündigende bis zu seiner Entlassung Urlaub nehmen?! Wenn die Kündigung am 22.Mai durchgesetzt werden soll und der AZUBI Überstunden hat und auch noch alle Urlaubstage da noch nichts genommen wurde in dem Jahr, was passiert mit dem RestUrlaub bzw. den Überstunden, müssen diese Ausgezahlt werden? Können sie noch verbraucht werden oder wie sieht das aus? Hat ja jmd. eine Ahnung?