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Betriebsversammlung

S
strangeblue76
Mai 2020 bearbeitet

Hallo, ich bin BR in einem Bildungsunternehmen in Thüringen. Wir haben für Mitte Juni eine Betriebsversammlung geplant, die wir zu 3 Terminen mit je max. 20 MA durchführen, Abstandsregelungen werden eingehalten. Unser AG erlaubt keine unnötigen Versammlungen und möchte dass die BV abgesagt wird. Meine Frage: darf er das? Sind BV zu Coronazeiten auszusetzen? Ich danke!

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Community-Antworten (3)

C
celestro

14.05.2020 um 18:37 Uhr

Dreht den Spieß um ... ER soll Euch die rechtliche Grundlage liefern, das die BVen nicht stattfinden dürfen.

K
kratzbürste

14.05.2020 um 20:51 Uhr

Betriebsversammlungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Da kann man kaum von "unnötig" sprechen. Ausserdem hat der AG da nichts zu genehmigen oder abzulehnen.

Wegen Corona gilt der § 129 BetrVG. Wenn der AG die Kosten für Hard- und Software für alle AN zur Verfügung stellen will, bitte sehr.

R
rtjum

15.05.2020 um 11:43 Uhr

"Wegen Corona gilt der § 129 BetrVG" wenn er heute durch den Bundesrat ist und danach im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, bisher gilt der noch nicht

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