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Sozialplan

D
derDickkof
Nov 2016 bearbeitet

Hallo...

Frage: Wenn ein Sozialplan steht und die Kollegen benannt sind welche gehen müssen, kann man da einfluss nehmen wenn man der meinung ist das ein Kollege länger in der Firma ist und ein anderer bleibt welcher erheblich kürzer in der Firma ist... der Kolleg welcher gehen soll könnte die Arbeit ohne Pronleme übernehmen!

Danke dD

5.93807

Community-Antworten (7)

P
paula

12.05.2009 um 16:05 Uhr

habt ihr wohl einen Interssenausgleich mit Namensliste? Oder geht es nur um die Sozialauswahl des AG?

D
derDickkof

12.05.2009 um 16:46 Uhr

die namen sind noch nicht bekannt, soeben hat der BL alles verkündigt...die namen wie gesagt noch nicht

N
niemand

12.05.2009 um 17:04 Uhr

Der Betriebsrat gehört verprügelt, der sich auf eine Namensliste einlässt. Da gehört immer nur eine Stellenbeschreibung rein. Eine Namensliste verhindert die Durchführung der Sozialauswahl.

F
Fuxxx

12.05.2009 um 17:12 Uhr

Wie soll man ohne Namen eine vernüftige Sozialauswahl vornehmen? Man muss doch wissen, wer hat kleine Kinder, wer ist in welchem Alter, wer hat eine Schwerbehinderung, und und und. Man muss doch vergleichen können, auch wenn das keine schöne Aufgabe ist, kannste mir glauben. Und dazu braucht es Namen, die allerdings der BR nicht vorgeben sollte!

N
niemand

12.05.2009 um 17:45 Uhr

Es gehören aber im Interessensausgleich nur die Stellen benannt die abgebaut werden sollen und nicht die Namen der Mitarbeiter. So die Aussage unseres Anwalts bei einer der letzten Betriebsänderungen. Bei einer Namensliste muss der AG keine Sozialauswahl mehr machen , sondern kündigt einfach denen, die auf der Liste stehen, da sich der BR durch seine Unterschrift ja schon damit einverstanden erlährt hat.

Eine Beschreibung der Maßnahme im Interessensausgleich könnte lauten : Beabsichtigt wird der Abbau von 10 Arbeitspläzen als Schweißer in der Abteilung XY........ und nicht es wird beabsichtigt die Arbeitnehmer auf Liste X zur Einspahrung von Lohnkosten zu entlassen.

F
Fuxxx

12.05.2009 um 17:54 Uhr

@niemand sorry, wenn ich deine Aussage falsch interpretiert habe. Eine Namensliste im Interessenausgleich wird wohl kein BR unterschreiben. Parallel dazu aber braucht man eine Liste mit Namen, um eine gerechte Sozialauswahl durchführen zu können. Der BR muss dann sehen, dass er möglichst viele Kandidaten von der Liste wieder runterbekommt. Leicht ist das nicht, aber möglich.

K
Ketzer

12.05.2009 um 20:01 Uhr

Die Sozialauswahl hat der Arbeitgeber vorzunehmen und nicht der Betriebsrat. Auf eine Namensliste muß sich der BR nicht einlassen.

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