Erstellt am 12.05.2009 um 14:05 Uhr von paula
habt ihr wohl einen Interssenausgleich mit Namensliste? Oder geht es nur um die Sozialauswahl des AG?
Erstellt am 12.05.2009 um 14:46 Uhr von derDickkof
die namen sind noch nicht bekannt, soeben hat der BL alles verkündigt...die namen wie gesagt noch nicht
Erstellt am 12.05.2009 um 15:04 Uhr von niemand
Der Betriebsrat gehört verprügelt, der sich auf eine Namensliste einlässt. Da gehört immer nur eine Stellenbeschreibung rein. Eine Namensliste verhindert die Durchführung der Sozialauswahl.
Erstellt am 12.05.2009 um 15:12 Uhr von Fuxxx
Wie soll man ohne Namen eine vernüftige Sozialauswahl vornehmen? Man muss doch wissen, wer hat kleine Kinder, wer ist in welchem Alter, wer hat eine Schwerbehinderung, und und und.
Man muss doch vergleichen können, auch wenn das keine schöne Aufgabe ist, kannste mir glauben. Und dazu braucht es Namen, die allerdings der BR nicht vorgeben sollte!
Erstellt am 12.05.2009 um 15:45 Uhr von niemand
Es gehören aber im Interessensausgleich nur die Stellen benannt die abgebaut werden sollen und nicht die Namen der Mitarbeiter. So die Aussage unseres Anwalts bei einer der letzten Betriebsänderungen. Bei einer Namensliste muss der AG keine Sozialauswahl mehr machen , sondern kündigt einfach denen, die auf der Liste stehen, da sich der BR durch seine Unterschrift ja schon damit einverstanden erlährt hat.
Eine Beschreibung der Maßnahme im Interessensausgleich könnte lauten :
Beabsichtigt wird der Abbau von 10 Arbeitspläzen als Schweißer in der Abteilung XY........
und nicht
es wird beabsichtigt die Arbeitnehmer auf Liste X zur Einspahrung von Lohnkosten zu entlassen.
Erstellt am 12.05.2009 um 15:54 Uhr von Fuxxx
@niemand
sorry, wenn ich deine Aussage falsch interpretiert habe. Eine Namensliste im Interessenausgleich wird wohl kein BR unterschreiben. Parallel dazu aber braucht man eine Liste mit Namen, um eine gerechte Sozialauswahl durchführen zu können. Der BR muss dann sehen, dass er möglichst viele Kandidaten von der Liste wieder runterbekommt. Leicht ist das nicht, aber möglich.
Erstellt am 12.05.2009 um 18:01 Uhr von Ketzer
Die Sozialauswahl hat der Arbeitgeber vorzunehmen und nicht der Betriebsrat.
Auf eine Namensliste muß sich der BR nicht einlassen.