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Einladung Ersatzmitglied rechtzeitig?

F
freeman
Nov 2016 bearbeitet

ich bin seit 2 Jahren BRM habe folgende Frage. Wann ist ein Ersatzmitglied rechtzeitig geladen? Es kommt bei uns regelmäßig vor, dass obwohl schon lange bekannt ist, dass die BRM z.B. im Urlaub sind, werden die ERM erst 1 oder 2 Tage vorher eingeladen.

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Community-Antworten (5)

K
Kriegsrat

12.05.2009 um 14:35 Uhr

“Rechtzeitig” ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Zum einen muss die Ladung so zeitig erfolgen, dass dem geladenen Mitglied oder Ersatzmitglied genügend Zeit für eine inhaltliche Vorbereitung auf die Sitzung zur Verfügung steht. Andererseits muss bei der Ladungsfrist natürlich auch beachtet werden, worum es inhaltlich geht. So kann zu einer ausserordentlichen Betriebsratssitzung in der über einen Zustimmung zur einer ausserordentlichen und fristlosen Kündigung beraten und Beschluss gefasst werden soll wegen der 3-Tages-Frist in § 102 Betriebsverfassungsgesetz eben nur mit einer relativ kurzen Frist (möglichrerweise im Stundenbereich) geladen werden. http://www.jurablogs.com/de/einfuehrung-zum-betriebsratsbeschluss

F
freeman

12.05.2009 um 16:59 Uhr

das bringt mich nicht weiter. Wenn die ERM erst 2 Tage vorher eingeladen werden, ist doch klar, dass wenige zusagen können. In meinem Fall war die Wahl des Stellv. BRV als TOP angesetzt und durch die m.E. verspätete Einladung haben 2 Stimmen bei der Beschlussfassung gefehlt. Ich denke, wenn bekannt ist, dass BRM's im Uralub sind, dann muss mindestens 3 Tage vorher geladen werde.

D
DerAlteHeini

13.05.2009 um 01:34 Uhr

freeman Ein Ersatzmitglied wird zum stellvertretenden BR Mitglied schon dann, wenn der Vertretungsfall eintritt. Das heißt ab dem Zeitpunkt an dem das zu vertretende ordentliche Betriebsratsmitglied zeitweilig verhindert ist. Das wäre in diesem Fall zu Beginn des Urlaubs des Kollegen. Hiefür muss das Ersatzmitglied nicht extra vom BR bevollmächtigt, aufgefordert oder zu einer Sitzung eingeladen werden. Das Ersatzmitglied wird zum vertretenden Betriebsratsmitglied KRAFT GESETZ und kann selbsttätig mit der BR Arbeit beginnen. Werden Kollegen, ob BR- oder Ersatzmitglieder aus welchen Gründen auch immer kurzfristig zu Sitzungen eingeladen, haben sie die Möglichkeit sich entsprechend rechtzeitig von der arbeitsvertraglichen Arbeit freizustellen um sich ausführlich auf die Sitzung vorzubereiten. Wenn die Kollegen diese Möglichkeit, die ihnen das Gesetz gibt, nicht nutzen, haben sie selbst schuld und ihr müsst mit den Unvorbereiteten leben.

F
freeman

13.05.2009 um 13:22 Uhr

in der Theorie sehr einleuchtend und logisch. Vielen Dank dafür. Nur die praktische Umsetzung ist etwas schwierig. Wie soll ein ERM wissen, wann seine Arbeit beginnt, wenn es keine Kenntnis darüber hat? Wie auch immer, scheint allgemein ein schwieriges Thema zu sein.

R
rainerw

14.05.2009 um 00:46 Uhr

Hier scheint ihr wohl mal als ganzer BR gefragt zu sein, denn wie kann es sonst sein das jemand Urlaub hat und keiner weiß bescheid. Desweiteren ist es nicht so das ein BRM oder wenn bei Verhinderung ein Nachrücker zur Sitzung zusagen muß. Er hat ganz einfach die Pflicht. So schwierig ist dasThema also gar nicht, man muß es nur anfassen und umsetzen.

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