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Informationspflicht BR and die AN bzgl. beabsichtigter Einführung von KUG

R
rema
Mai 2020 bearbeitet

Moin zusammen,

ich habe eine Frage ab wann der BR verpflichtet ist die AN zu informieren bzgl. geplanter KUG durch den AG. Eine BV darüber ist bereits in Arbeit.

Ich finde leider nicht die richtigen bzw. speziellen Infos dazu.

Mfg rema

28007

Community-Antworten (7)

C
celestro

14.05.2020 um 14:05 Uhr

Der AG muss die Belegschaft informieren. Der BR wird das Problem haben ... was soll er sagen, wenn die BV noch nicht fertig ist?

K
kratzbürste

14.05.2020 um 15:02 Uhr

Was er sagen soll - natürlich das der AG Kurzarbeit plant und das der BR eine BV dazu verhandelt. Nichts ist schlimmer, als die AN im Dunklen zu lassen und dann kurz vor Start, die Katze aus dem Sack zu lassen.

Die AN informieren: immer so schnell wie möglich.

R
rema

14.05.2020 um 15:04 Uhr

Danke Celestro für die Antwort. Ich meine auch eher in Hinsicht auf den Flurfunk. Unter dem Motto "Hallo, du bist doch im BR weißt Du ob Kurzarbeit demnächst eingeführt wird?" Sollte man sich da nicht zu äußern, wie man das bei manchen Dingen macht oder macht man sich unglaubwürdig als BR wenn dann nach 2 Tagen die BV von beiden Seiten unterschrieben vorliegt. Hier geht es ja schließlich um viel Geld und bei manchen AN vielleicht an die Härte Grenze. Sprich ist das ein Geheimnis oder kann man da offen drüber diskutieren. Im BetrVg finde ich diesbezüglich nichts passendes.

Gruß rema

K
krambambuli

14.05.2020 um 15:23 Uhr

Nein - es ist definitiv kein Geheimnis. Der BR muss aus meiner Sicht informieren. Und zwar zügig. Theoretisch könntet ihr eine kurzfristige Betriebsversammlung einberufen. Aber ein Flugblatt reicht vielleicht auch.

C
celestro

14.05.2020 um 15:52 Uhr

Selbstredend macht man sich unglaubwürdig, wenn 2 Tage später die fertige BV rein rauscht. Nur eine PFLICHT zur Information (wir verhandeln die gerade, ist fast fertig), ergibt sich aus dem Gesetz nicht. Ein guter BR macht es aber natürlich trotzdem.

K
Kjarrigan

14.05.2020 um 18:01 Uhr

Eine Pflicht zur Vorabinfo gibt es im Gesetz nicht.

Eine Vorabinfo kann ja auch durchaus kontraproduktiv sein, wenn man Kollegen hat die sofort losrennen und beim BR oder AG / Vorgesetzten nachfragen oder versuchen für sich noch einen Vorteil rauszuholen etc.

Es kommt also auch auf das allgemeine Betriebsklima an.

Es soll auch AG geben die schon mal eine Vorabinfo rumschicken ala Alle wissen das die Auftragslage dünn ist. Um die Arbeitsplätze solange wie möglich zu erhalten, denken wir über KUG nach. Wir befinden uns gerade in Verhandlungen mit dem BR um die Sachlage auszubooten. Wir geben dann Bescheid.

U
UdoWoe

15.05.2020 um 10:21 Uhr

Unser AG hat sich geweigert die fertigen unterschriebene BVs zu veröffentlichen. Trotz Drängen und Androhung von RA hat er dies nicht getan. Wie haben dann nach Ankündigung gegenüber dem AG die BVs auf der SharePoint-Seite des BRs veröffentlicht. Klar haben wie als BR die MA, sofern diese gefragt haben informiert das es KA geben wird. Den meisten MA war dies aber klar. Es kamen mehr die Frage wann und in welcher Form die KA umgesetzt wird. Ich bin immer dafür soviel wie nur möglich zu kommunizieren. Klar darf man als BR nicht alles sagen, aber das was geht sollte man auch veröffentlichen. Nicht jeden Pups und auch nicht wenn man noch tief in den Verhandlungen ist, aber sobald sich ein Ende abzeichnet kann und sollte man auch seine Kolleginnen und Kollegen unterrichten. Immer vorrausgesetzt der AG steht nicht in der Verpflichtung dies zu tun und es sind keine personenbezogene Informationen,.

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