Erstellt am 12.05.2009 um 11:19 Uhr von kriegsrat
würde sagen, sich den nötigen sachverstand, falls man selbst nicht entsprechende kenntnisse auf diesem gebiet besitzt, per § 80 BetrVG hinzuzuziehen....
Erstellt am 12.05.2009 um 12:24 Uhr von neskia
Gute Info habe ich hier gefunden
http://material.j e s-seminar.de/e01_script_mb.pdf
zwischen j e s die beiden Leerzeichen entfernen, ging nicht anders, sonst wurde die Antwort hier nicht übernommen
Erstellt am 12.05.2009 um 13:31 Uhr von derverwirrte
Hallo Dirk,
ein wenig einlesen in die Materie ist immer gut.
Bundesdatenschutzgesetz
Telekommunikationsgesetz
Dann enstehen in der Regel die Fragen :Vorratsdatenspeicherung,Serverstrukturen,Auswertungsmöglichkeiten und vieles, vieles mehr.
Ich kann mich Kriegsrat uneingeschränkt anschließen.Haben wir auch getan ! :-) !
Erstellt am 12.05.2009 um 23:40 Uhr von DerAlteHeini
alterschwede
Um hier vernünftig vorzugehen, sollte der BR einen Sachverständigen zuziehen. In der Regel fehlt dem BR die Sachkompetenz.