Erstellt am 13.05.2020 um 09:52 Uhr von Pjöööng
Elektro (auch Hybrid) oder reiner Verbrenner?
Erstellt am 13.05.2020 um 10:42 Uhr von nicht brauchen
2 oder 3 oder 4 oder mehr Räder? Mit Aschenbecher oder ohne?
Die Antwort ist: Der ders kann. Also das Reifenwechseln.
Erstellt am 13.05.2020 um 10:44 Uhr von nicoline
Erstellt am 13.05.2020 um 10:48 Uhr von nicoline
Und jetzt nochmal eine korrekte Antwort:
Wenn es vom AG keine verbindlichen Vorgaben gibt, kann es der machen, der es kann:
Du, ein Bekannter/Freund, von dem du weißt, dass er es kann oder eine Werkstatt deines Vertrauens.
Erstellt am 13.05.2020 um 11:20 Uhr von takkus
Ich persönlich würde dies nicht tun. Baue doch nicht am Eigentum des ArbGeb rum. Geht was kaputt, stehe ich evtl. mit Schadensersatzforderungen des ArbGeb da.
Erstellt am 13.05.2020 um 11:57 Uhr von moreno
Baue doch nicht am Eigentum des ArbGeb rum...hmmm das könnte natürlich auch ne Arbeitsverweigerung darstellen!
Erstellt am 13.05.2020 um 12:28 Uhr von Pjöööng
Gas wird auch verbrannt!
Den Reifenwechsel am Elektro- oder Hybridfahrzeug darf nicht jeder machen! Das darf nur jemand mit einem Hochvoltschein!
Erstellt am 13.05.2020 um 12:29 Uhr von jimbob2019
Also ein Dienstwagen ist ein Betriebsmittel. Wartungs und Reperaturarbeiten müssen schon alleine aus Versicherungs und Steuerlichen Gründen von eine Fach bzw Vertragwerkstatt vorgenommen werden. Meistens sich Dienstwagen einer ganzen Flotte angehörig und somit Wartungstechnisch über einen Rahmenvertrag mit dem Händler abgedeckt. Finger weg von eigenmächtigen schrauben.
Erstellt am 13.05.2020 um 12:47 Uhr von takkus
"Ey- tausche mal den Gasmischer vom Narkosegerät aus!" "Aber Herr Arbeitgeber, ich bin Anästhesist und kein Techniker" "Aha- Du weigerst Dich also?!" -> so ungefähr moreno?
Ist der Fragesteller Sachbearbeiter beim Jugendamt und durch Pfändungsansprüche so bettelarm das er sich noch nie hat ein eigenes Auto leisten können und sich nun über den Dienstwagen der Stadtverwaltung freut, kann dann davon ausgegangen werden, dass er den Reifenwechsel Fachmännisch durchführen kann? Hat er ja bis jetzt nie gemacht. Und wenn nun der Dienstwagen ein Streufahrzeug ist?
Erstellt am 13.05.2020 um 12:52 Uhr von Pjöööng
"Wartungs und Reperaturarbeiten müssen schon alleine aus Versicherungs und Steuerlichen Gründen von eine Fach bzw Vertragwerkstatt vorgenommen werden."
Also wäre es Steuerhinterziehung wenn der Arbeitnehmer diese Arbeiten selber durchführt?
Und was sind das für "Versicherungs Gründe"? Welche Versicherung? Was ist bei dieser Versicherung der uNterschied zwischen Firmenwagen und Privatfahrzeugen?
Erstellt am 13.05.2020 um 13:00 Uhr von moreno
Takkus die Wortbedeutung von...könnte...verstehst Du aber schon?
Erstellt am 13.05.2020 um 17:10 Uhr von nicoline
*Gas wird auch verbrannt!*
Ist schon klar, sollte auch eher ein Scherz sein, ist halt daneben gegangen. Passiert.
*Den Reifenwechsel am Elektro- oder Hybridfahrzeug darf nicht jeder machen! Das darf nur jemand mit einem Hochvoltschein!*
Da kann man alt werden wie ein Uhu und lernt immer noch dazuhu.
Dann entschuldige ich mich für meine verkehrte Antwort an Nichtfachmann!
Erstellt am 13.05.2020 um 18:10 Uhr von Dummerhund
Die Frage wäre erst einmal, besteht in der Firma eine Car Policy, oder ein Überlassungsvertrag bezüglich der Dienstwagen?
Erstellt am 13.05.2020 um 19:22 Uhr von nicoline
Eine Car-Policy oder auch Fuhrparkrichtlinie legt fest, wer welchen Dienstwagen bekommt, und legt die Ausstattung des Fuhrparks fest, in der Regel aber eher nicht, wer, wann, wo die Reifeln wechselt. Das wird im Überlassungsvertrag geregelt, sofern es sich um einen Dienstwagen handelt, der auch privat genutzt werden darf.
Für "Dienstwagen", die nur für Dienstfahrten überlassen werden, muss sich ein AN aber ja eigentlich keine Gedanken um den Reifenwechsel machen.
Erstellt am 13.05.2020 um 19:34 Uhr von Dummerhund
Um es zu präzisieren:
Die Car Policy wird nicht mit jedem einzelnen Mitarbeiter abgeschlossen. Sie regelt in erster Linie, welche Mitarbeiter im Unternehmen einen Dienstwagen fahren dürfen und welche Fahrzeugkategorien und Ausstattungen infrage kommen. Darüber hinaus enthält der Vertrag Regelungen für Sonderausstattungen sowie für Bestell- und Rückgabeprozesse. Der Überlassungsvertrag mit dem einzelnen Mitarbeiter leitet sich von der Dienstwagenordnung ab und beinhaltet die genauen Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Dienstwagenfahrer. Der Überlassungsvertrag ist eine unabdingbare Ergänzung zum Arbeitsvertrag. Zwar enthalten in vielen Unternehmen auch die Dienstwagenrichtlinien teilweise die Rahmenbedingungen für die Nutzung – etwa zu Betriebskosten, Haftung, Steuern, Versicherungen sowie Privat- und Auslandsfahrten. Doch dies reicht rechtlich nicht aus.
Erstellt am 15.05.2020 um 09:20 Uhr von nicoline
Und wie kann jetzt diese Antwort bzgl. der gestellten Frage helfen?
Erstellt am 15.05.2020 um 09:59 Uhr von Dummerhund
Text lesen und verstehen. Bringt aber auch nichts wenn ein Fragesteller sich nicht mal an der Lösungssuche mit beteiligt und da sitzt und auf seine Lösung nur wartet.