Erstellt am 11.05.2009 um 14:23 Uhr von Lotte
dervergessliche,
Du kannst am Anfang der BR Sitzung darüber beschließen lassen, ob der TOP als Ergänzung zugelassen wird. Das BAG hat allerdings 2006 noch mal bestätigt, dass dies jedoch vorraussetzt "dass der vollzählig versammelte Betriebsrat einstimmig sein Einverständnis erklärt, den Beratungspunkt in die Tagesordnung aufzunehmen und darüber zu beschließen. Andernfalls kann ein Beschluss des Betriebsrats zu einem nicht in der Tagesordnung aufgeführten Punkt nicht wirksam gefasst werden"
Aber Du kannst, wenn Du die Tagesordnung heute verteilt hast, Änderungen ebenfalls heute mitteilen ohne einen Beschluss darüber fassen zu müssen. Wichtig ist nur die rechtzeitige Mitteilung.
Erstellt am 11.05.2009 um 14:23 Uhr von rolfo
Du kannst einen Nachtrag zur Tagesordnung machen sofern die Sitzung erst zu einem späteren Zeitpunkt, also morgen oder später angeordnet ist.
Ist die Sitzung schon heute kannst du bei Sitzungsbeginn den Beschlußantrag stellen die Tagesordnung dahingehend zu ändern.
Sind alle BRM anwesend und stimmen einstimmig für den Antrag kannst du den Top mit aufnehmen.
Wird der Antrag nicht einstimmig angenommen kommt er eben auf die nächste Tagesordnung zur nächsten Sitzung, sofern es sich nicht um personelle Angelegenheiten mit Fristen geht ist das kein Problem.
Erstellt am 12.05.2009 um 12:33 Uhr von kriegsrat
@ vergesslicher
9 TaBV 164/05
Hessisches Landesarbeitsgericht
Ein Ladungsmangel (fehlender Tagesordnungspunkt) kann auch durch Zustimmung aller betriebsanwesenden Betriebsratsmitglieder zur entsprechenden Ergänzung der Tagesordnung nicht geheilt werden