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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

TOP vergessen - kann ein Nachtrag geschreiben werden?

D
dervergessliche
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

folgende Situation.

Bin BRV seit 3 Monaten im AMT und habe heute Morgen die Tagesordnung erstellt und an alle BRM verteilt.

Nun habe ich einen TOP vergessen.

Kann ich nun einen Nachtrag zur Tagesordnung schreiben mit dem Thema das ich vergessen habe und wie muss der dann aussehen, oder muss die Tagesordnung komplett neu geschrieben werden?

Danke.

4.17003

Community-Antworten (3)

L
Lotte

11.05.2009 um 16:23 Uhr

dervergessliche, Du kannst am Anfang der BR Sitzung darüber beschließen lassen, ob der TOP als Ergänzung zugelassen wird. Das BAG hat allerdings 2006 noch mal bestätigt, dass dies jedoch vorraussetzt "dass der vollzählig versammelte Betriebsrat einstimmig sein Einverständnis erklärt, den Beratungspunkt in die Tagesordnung aufzunehmen und darüber zu beschließen. Andernfalls kann ein Beschluss des Betriebsrats zu einem nicht in der Tagesordnung aufgeführten Punkt nicht wirksam gefasst werden"

Aber Du kannst, wenn Du die Tagesordnung heute verteilt hast, Änderungen ebenfalls heute mitteilen ohne einen Beschluss darüber fassen zu müssen. Wichtig ist nur die rechtzeitige Mitteilung.

R
rolfo

11.05.2009 um 16:23 Uhr

Du kannst einen Nachtrag zur Tagesordnung machen sofern die Sitzung erst zu einem späteren Zeitpunkt, also morgen oder später angeordnet ist. Ist die Sitzung schon heute kannst du bei Sitzungsbeginn den Beschlußantrag stellen die Tagesordnung dahingehend zu ändern. Sind alle BRM anwesend und stimmen einstimmig für den Antrag kannst du den Top mit aufnehmen. Wird der Antrag nicht einstimmig angenommen kommt er eben auf die nächste Tagesordnung zur nächsten Sitzung, sofern es sich nicht um personelle Angelegenheiten mit Fristen geht ist das kein Problem.

K
Kriegsrat

12.05.2009 um 14:33 Uhr

@ vergesslicher

9 TaBV 164/05 Hessisches Landesarbeitsgericht Ein Ladungsmangel (fehlender Tagesordnungspunkt) kann auch durch Zustimmung aller betriebsanwesenden Betriebsratsmitglieder zur entsprechenden Ergänzung der Tagesordnung nicht geheilt werden

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