Erstellt am 10.05.2009 um 17:25 Uhr von DonJohnson
Wieso Kündigungseinspruch an den BR? Der kündigt doch nciht...
Erstellt am 10.05.2009 um 17:27 Uhr von kriegsrat
Für Arbeitnehmerinnen, die innerhalb der Probezeit schwanger werden, gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft ist die Arbeitnehmerin vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.
Dieses Kündigungsverbot greift dann, wenn der Arbeitgeber vom Vorliegen der Schwangerschaft weiß oder ihm innerhalb von zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung mitgeteilt wird.
Ausnahme:
Der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft kommt immer nur dann zum Tragen, wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich durch eine Kündigung beendet werden soll.
Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass die Probezeit zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet ist und zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden müsste, dann kann eine Kündigung zum Ende der Probezeit zulässig sein (sogenannte "endbefristete Probearbeitsverhältnisse").
Ist beispielsweise für die Dauer der Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart worden, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet, so besteht kein Kündigungsschutz, auch nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitsvertrag wird ungeachtet der Schwangerschaft aufgrund der Befristung beendet.
Wenn eine Kündigung erforderlich wäre, um das Arbeitsverhältnis zu beenden - auch während der Probezeit (14-tägige Kündigungsfrist) -, dann muss von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ausgegangen werden, d.h. dass eine Kündigung während der Schwangerschaft unzulässig wäre (d.h. wegen der Schwangerschaft darf nicht gekündigt werden; wenn eine Kündigung aus einem anderen Grund erfolgen soll, ist eine solche nur nach Zustimmung durch das Gewerbeaufsichtsamt zulässig).
Insoweit besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Jedoch sollten Sie die dreijährige Elternzeit mit dem Arbeitgeber abstimmen bzw. diese beantragen.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Schwanger-w%C3%A4hrend-der-Probezeit-__f47431.html
Erstellt am 10.05.2009 um 17:29 Uhr von kriegsrat
@ dj
§ 3 KSchG
Kündigungseinspruch
Hält der Arbeitnehmer eine Kündigung für sozial ungerechtfertigt, so kann er binnen einer Woche nach der Kündigung Einspruch beim Betriebsrat einlegen. Erachtet der Betriebsrat den Einspruch für begründet, so hat er zu versuchen, eine Verständigung mit dem Arbeitgeber herbeizuführen. Er hat seine Stellungnahme zu dem Einspruch dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber auf Verlangen schriftlich mitzuteilen.
Erstellt am 10.05.2009 um 17:37 Uhr von kriegsrat
@ jacker
soviel ich weiß, kommt aber der umstand "sozial ungerechtfertigt" erst zum tragen, wenn das arbeitsverhältnis länger als 6 Mo bestanden hat
Erstellt am 10.05.2009 um 18:34 Uhr von Jacker
Also nochmal genauer:
Ich bin seit Jan. 09 in einem großem Konzern beschäftigt.
Habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis Jan. 2010.
Bin mittlerweile in der 26. Schwangerschaftswoche und seit ein paar Wochen krank geschrieben.
Nun habe ich gestern eine ordentliche Probezeitkündigung ohne Angaben von Gründen bekommen.
Was kann ich nun tun, bevor ich eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreiche???
Erstellt am 10.05.2009 um 18:49 Uhr von kriegsrat
@ jacker
"Was kann ich nun tun, bevor ich eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreiche???"
nichts !
und ohne deine genaue vertragssituation zu kennen , kann man nur vermuten, daß du die klage evtl. gewinnen wirst...
aber jan 2010 läuft die befristung aus und dann is ende......... so oder so
Erstellt am 10.05.2009 um 20:31 Uhr von DonJohnson
kriegsrat
Lesen kann auch ich durchaus... aber ich dachte du wüßtest warum ich das fragte... tse tse tse
Erstellt am 10.05.2009 um 21:37 Uhr von kriegsrat
@ dj
oh, entschuldige, werter kollege, aber ehrlich gesagt ......weiß ich es immer noch nicht, warum du das fragtest...
aber das scheint heute wieder einer dieser Tse-Tse-Tse-tage zu sein....;-)))
macht nichts, ich verzeihe dir ;-))
Erstellt am 10.05.2009 um 21:41 Uhr von DonJohnson
Lieber Kollege
Eine Entschuldigung bedarf es nicht. Lediglich wären andere Aspekte der Eingangsfrage zu beantworten und in Relation zu sehen!
Weißte was? Ich mag dieses hochgestochene reden nciht - ich hätte echt vermutet, dass du, mein alter Freund mich und meine Sätze verstehst....
Habe mcih wohl getäuscht :-(
Gruß
DJ
Erstellt am 10.05.2009 um 22:00 Uhr von kriegsrat
"ich hätte echt vermutet, dass du, mein alter Freund mich und meine Sätze verstehst...."
dj, dich versteh ich schon, aber bei einigen deiner sätze muß ich wohl noch etwas daran arbeiten...
aber das ist nur meine schuld, vergib mir noch einmal, bitte...
gruß zurück ;-))