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Versetzung

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liobafaller
Mai 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bräuchte einen Rat. Ich bin gegen meinen Willen nach der Elternzeit in eine andere Abteilung versetzt worden. Ich fühle mich hier überhaupt nicht wohl. Zumal ich mich zuerst durchgekämpft habe. Es ist jedoch eine sehr schwierige Abteilung. Ich bin diesem Druck nicht gewachsen.Ich habe keinen festen Arbeitsplatz und muss jeden morgen fragen wo ich sitze. Außerdem sind alle Namensschilder abmontiert an der Bürotür wir sind nur noch Nummern..ich möchte versetzt werden und habe dies schon schriftlich geäußert habejrdich kein Erfolg damit. Jegliche innerbetriebliche Bewerbung wurde nicht berücksichtigt. Und danach fadst 30 Jahren Betriebszugehörigkeit! Was kann ich tun?

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Community-Antworten (7)

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Challenger

12.05.2020 um 14:27 Uhr

  1. Als was wurdest Du eingestellt ?
  2. Wie genau ist die Tätigkeit im Arbeitsvertrag beschrieben ?
  3. Enthält der Arbeitsvertrag eine Versetzungsklausel ?
  4. Besteht ein Betriebsrat ?
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liobafaller

12.05.2020 um 15:47 Uhr

Bin als Sachbearbeiterin eingestellt worden damals. Arbeitsvertrag würde nach Elternzeit ergänzt für die neue Abteilung. Da heißt es wird ab eingesetzt mehr nicht. Versetzungsklausel gehen auch nicht aus dem alten Vertrag vor. Es wurde mir schon Mal gesagt dann gelten die allgemeinen Bestimmungen vom Betriebsrat.

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celestro

12.05.2020 um 15:51 Uhr

"Arbeitsvertrag würde nach Elternzeit ergänzt für die neue Abteilung."

Eine Ergänzung, die Dir nur "übergeben" wurde, oder die Du unterschrieben hast?

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liobafaller

12.05.2020 um 16:39 Uhr

Ich habe das damals unterschrieben, da es schon Ärger gab wegen der Arbeitszeit. Sollte Nachmittags usw. arbeiten was mit Kind nicht ging. Dann habe ich unterschrieben.

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Moreno

12.05.2020 um 17:33 Uhr

Es gibt ein Beschwerderecht rede doch mal mit Eurem Betriebsrat darüber.

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liobafaller

12.05.2020 um 17:57 Uhr

OK was ist ein Beschwerderecht genau

M
Moreno

12.05.2020 um 18:04 Uhr

Der Arbeitnehmer kann sich bei den zuständigen Stellen beschweren...also dem AG das bringt meistens nix ;-) oder beim Betriebsrat. Wenn der Deine Beschwerde für berechtigt hält hat er beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. Deswegen wende Dich mal an den Betriebsrat wenn der keine Ahnung hat kann er ja mal den §85 BetrVG durchlesen ;-)

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