Erstellt am 11.05.2020 um 17:48 Uhr von Kratzbürste
Ich würde dem AG empfehlen einen Kommentar zum § 37 Abs. 6 BetrVG zu lesen. Z.B. vom Däubler oder Fitting.
Dann würde ich darauf hinweisen, dass der Rechtsanspruch durch den Beschluss des BR und rechtzeitiger Mitteilung an den AG entsteht.
Erstellt am 11.05.2020 um 19:02 Uhr von takkus
Es gibt ja keinen Beschluss durch den BR. Nach Ausführung des Fragestellers hat lediglich der BRV in seiner allherschenden Macht das Seminar Kraft seiner ihm Gegebenen Weltherrschaftskompetenz abgelehnt.
Erstellt am 11.05.2020 um 19:38 Uhr von Krambambuli
Na dann sollte sich der eben auch mal die Kommentare zu Gemüte ziehen.
Erstellt am 11.05.2020 um 20:53 Uhr von Dummerhund
@Jacob Kaiser
Ich würde ihr sagen das sie das gar nicht eigenständig entscheiden kann.
Die BRV ist nur eine Person des ganzen Gremiums. Sie hat nicht mehr und nicht weniger Rechte wie jede andere Person im Gremium. Deshalb kann die Ablehnung innerhalb des Gremium, oder aber die Zusage nur durch eine demokratische Abstimmung, wie es das Betriebsverfassungsgesetz vorsieht, erfolgen. Der AG ist schon groß und kann alleine entscheiden was ihm zu teuer ist und was nicht. Ist es ihm zu teuer weiß er bestimmt auch anschließend wie er gegen vor gehen kann damit das Seminar nicht besucht werden kann. Die Kostenfrage ist auf jeden Fall nichts wo drum sich der BR hier Gedanken machen muß. Und der BRV kannst du zudem noch sagen das ein BR verpflichtet ist sich schulen zu lassen. Und ein Buch kann kein Seminar ersetzen.