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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderung des Stellenplans durch den AG

S
superannusch
Mrz 2019 bearbeitet

Unser AG hat einfach den Stellenplan geändert. Er hat zum Beispiel eine Stelle verschoben in eine andere Abteilung und auch einfach neu jemanden eingestellt, obwohl gar keine Stelle lt. Stellenplan vorhanden ist. Darf er den Stellenplan einfach so aufstocken? Das hat er gemeinsam mit dem Vorstand gemacht, ohne Beschluss. Eigentlich wird bei uns so etwas durch den Aufsichtsrat beschlossen. Mir kommt das alles ganz schön komisch vor.

Freundliche Grüße

31601

Community-Antworten (1)

K
Kjarrigan

14.03.2019 um 14:15 Uhr

Das Organigram oder der Stellenplan bestimmt der AG. Da ist - erst einmal - der BR außen vor. Og der AG (oder GF) jetzt noch internen Regeln - also Vorstand / Aufsichtsrat / Gesellschafter - fragen muss - ist für den BR auch egal.

Der BR kommt dann ins Spiel, wenn AN auftrund dieses Organigrams "verschoben" (also versetzt - neu eigestellt oder entlassen warden sollen.

Und natrülich hat er ein Informationsrecht.

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