Erstellt am 07.05.2009 um 09:45 Uhr von uhuhu
@heidepark
ich sehe das, wie dein BR;
Erstellt am 07.05.2009 um 09:51 Uhr von Lotte
uhuhu,
bist Du denn nun eine Eule oder ein Gespenst? Tippe auf gespenstische Eule...;-))
Heidepark,
ergänzend zur Gespenstereule:
Hoffe, dass Du in der Gewerkschaft bist oder Arbeitsrechtschutz hast, der könnte sich bald als notwendig erweisen.
Erstellt am 07.05.2009 um 09:57 Uhr von paula
aus den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten kann sich da durchaus eine Pflicht zur Genehmigung ergeben.... insbesondere wenn es sich um eine Konkurrenztätigkeit handeln sollte
Erstellt am 07.05.2009 um 10:02 Uhr von micBR
Hallo Heidepark,
viell hilft Dir dieser Link weiter.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/588307_0_2147_nebenjob-ein-pauschales-verbot-ist-unwirksam.html
Gruß
Mic
Erstellt am 08.05.2009 um 01:28 Uhr von DerAlteHeini
Heidepark
Wie paula schon schreibt, kann es bei einer Konkurenztätigkeit erhebliche Probleme geben. Aber ansonsten, sehe ich keine Möglichkeit dir eine Nebentätigkeit zu verbieten.
Ach,
im Heidepark war ich vor kurzem.
Gehört bei mir jedes Jahr am Ostermontag zum Pflichtprogramm.
Hat mir wie immer, gut gefallen.