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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR hat der Einstellung von 80 Teilzeitkräften pauschal zugestimmt. Ist das zulässig?

S
spatz
Jan 2018 bearbeitet

Moin,wir haben per Beschluß dem Arbeitgeber mitgeteilt das er 80 Personen (Teilzeitkräfte) einstellen kann. Wir haben nicht über die einzelnen sondern die Stückzahl beschlossen.

  1. Frage ist das zulässig?

2.oder muß ich jede einzelne Person eine BR Sitzung einberufen werden.

3.die Teilzeitkräfte füllen jeden Tag den sie beschäftigt sind einen neuen Arbeitsvertrag aus (TAGESARBEITSVERTRÄGE). Zulässig? Danke für eure Hilfe. Der Spatz

4.594021

Community-Antworten (21)

B
BMW

21.05.2006 um 16:36 Uhr

Hallo Spatz vom Wallrafplatz Aus welcher Branche kommt Ihr?

80 Personen (Teilzeitkräfte) einstellen kann. Ist in Ordnung !

2.oder muß ich jede einzelne Person eine BR Sitzung einberufen werden.

Antwort: Ja

3.die Teilzeitkräfte füllen jeden Tag den sie beschäftigt sind einen neuen Arbeitsvertrag aus (TAGESARBEITSVERTRÄGE).Zulässig?

Was bringt das für einen Sinn! MA's müssen angelernt werden (Betriebsabläufe) dann sind sie nach einem Tag wieder weg ! Es dürften doch mehr Kosten anfallen für das anlernen der Tagelöhner als das was das ganze bringen soll oder?

Gruß BMW

S
spatz

21.05.2006 um 17:38 Uhr

Hallo BMW Branche ist Dienstleistung Hafenarbeiter. Also es geht nicht das ich dem Arbeitgeber Pauschal 80 Köpfe zugestehe. Sondern muß jeden einzelnen per Beschluss mitbestimmen. Richtig??

3.die Teilzeitkräfte füllen jeden Tag den sie beschäftigt sind einen neuen Arbeitsvertrag aus (TAGESARBEITSVERTRÄGE).Zulässig?

Was bringt das für einen Sinn! Das hat den Sinn das er die Leute nicht fest einstellen braucht . Manche von denen unterschreiben diese Tagesverträge über Jahre.

RI
Ramses II

21.05.2006 um 17:49 Uhr

Selbstverständlich kann der BR sein Mitbestimmungsrecht dahingehend ausüben dass er pauschal der Einstellung zustimmt.

Ob diese Befristungen allerdings einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würden, da habe ich doch meine Zweifel.

S
spatz

21.05.2006 um 18:01 Uhr

Hallo Ramses, du sagst: einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würden. Wir haben etwa 160 Personen(mit den neuen 80 dazu) die jeden Tag so einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Und das über Jahre Augenmerk wird nur genommen ob die MA nicht die 400 euro Grenze überschreiten. Gibt mir auch zu Denken. Was würde passieren wenn sich die Tagesverträge auf ein festes Arbeitsverhältnis einklagen..

T
tom

21.05.2006 um 18:48 Uhr

Ist es nicht so das sie nach 2 Jahren, wenn sie weiterbeschäftigt werden, einen festen Arbeitsvertrag bekommen müssen??

D
DocPille

21.05.2006 um 19:53 Uhr

Hallo,

wenn ich mir das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge so ansehe,kommen mir Zweifel ob sowas möglich ist.

Maximal 2 Jahre,aber höchstens 3 x verlängern,und wenn hier täglich ein neuer Vetrag zustande kommt?

M
mumie

21.05.2006 um 19:56 Uhr

Das ist ja interessant! Ich war immer der Meinung, das ein befristeter Arbeitsvertrag höchstens drei Mal verlängert werden kann. - Und nun lese ich hier im TzBfG §14 (2) Satz 3, das von dieser Regelung durch Tarifvertrag abgewichen werden kann.

Gibt es einen solchen Tarifvertrag? Mit welcher Gewerkschaft?

D
DocPille

21.05.2006 um 20:19 Uhr

Wenn man sich damit beschäftigt tauchen noch mehr Fragen auf:

1.Wie alt sind die MA die eingestellt werden?(ab 52Jahre gilt dieses Befristungsgesetz nicht mehr)

2.Wie lange gibt es eure Firma

K
Kölner

21.05.2006 um 20:22 Uhr

@BMW Deine Äusserung "Der Spatz vom Wallrafplatz" erschliesst sich aber wirklich nur sehr eingeweihten Fernsehzuschauern oder Kölnern.

F
Fayence

21.05.2006 um 20:35 Uhr

spatz, mir drängt sich der Vergleich mit "Tagelöhnern" auf!

Kann es ev. sein, dass sich diese Arbeiter ihren Job tagtäglich über eine Arbeitsvermittlung holen? Weil irgendwie muss doch auch die Sozialversicherungspflicht usw. geregelt sein!

S
spatz

21.05.2006 um 22:12 Uhr

Gibt es einen solchen Tarifvertrag? Mit welcher Gewerkschaft? Nein nicht das ich wüsste. Die Firma ist etwa 8 Jahre Alt und die Mitarbeiter aller Altersklassen. @Fayence die Leute werden von unserer Einteilung angerufen wenn wir sie brauchen. Wie gesagt alles auf 400 Euro Basis.......... Mir kommen auch langsam bedenken.

F
Fayence

21.05.2006 um 22:30 Uhr

spatz, da scheint bei Euch aber einiges zu stinken! Das TzBfG regelt im § 12 die Arbeit auf Abruf, aber auch dann müsste nicht täglich ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Oder vertust Du Dich da einfach mit den Begrifflichkeiten? Dass von diesen AN einfach für die Einsatztätigkeit am betreffenden Tag ein Nachweis unterschrieben wird?

D
DocPille

21.05.2006 um 22:42 Uhr

Spatz,

ich glaube auch an den §12,ich kann mir nicht vorstellen das jeden Tag neue Arbeitsverträge unterschrieben werden.

S
spatz

21.05.2006 um 23:07 Uhr

@Fayence,es werden jeden Tag die ein Arbeitnehmer auf 400 Euro Basis Arbeitet EIN BEFRISTETER ARBEITSVERRAG unterschrieben. DER Arbeitsvertrag hat auf dem Kopf Tagesarbeitsvertrag. Und wir vom BR sammeln die Tagesverträge jeden Tag ein und Sortieren sie. Um Sicherzustellen das die Fest-angestellten in unserem Betrieb auf ihre Soll Arbeitsstunden kommen.Und die 400 Euro Kräfte nicht in die Rentenversicherungspflicht. So ist das bei uns weil manche Tage brauchen wir 100 Personen an den anderen Tag wieder 200 und so kann die Personalabteilung aus dem vollen schöpfen.

S
spatz

21.05.2006 um 23:25 Uhr

werde morgen wieder hier reinsehen erst mal danke an alle

F
Fayence

21.05.2006 um 23:40 Uhr

spatz, wollte Dich mit meiner nochmaligen Frage, ob die AN wirklich einen Tagesarbeitsvertrag unterschreiben nicht ärgern!

RI
Ramses II

22.05.2006 um 00:53 Uhr

"1.Wie alt sind die MA die eingestellt werden?(ab 52Jahre gilt dieses Befristungsgesetz nicht mehr)"

Ohje DocPille!

Wieder einmal nicht aufgepasst?

D
DocPille

22.05.2006 um 09:17 Uhr

@RamsesII

Dann kläre mich bitte auf,möchte dazu lernen,habe heute so gute Laune,möchte ich mir nicht kaputtmachen. Also bitte ich höre::::

K
Kölner

22.05.2006 um 09:20 Uhr

@DocPille Die von Dir zitierte Regelung ist in einem neueren Urteil (ich meine März diesen Jahres) von der EU gekippt worden, weil sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstösst.

RI
Ramses II

22.05.2006 um 09:21 Uhr

BAG, Urt. v. 26. 4. 2006 – 7 AZR 500/04

D
DocPille

22.05.2006 um 09:23 Uhr

@Kölner

Dankeschön

@RamsesII

Danke,aber das hätte man auch gleich schreiben können,musste aber erst wieder ein Spruch kommen.Danke

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