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Ausschluss eines Ersatzmitgliedes - Wer hat Erfahrungen damit?

B
Barney
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben nach einem persönlichen Angriff auf den BR-Vorsitzenden während eines Monatsgesprächs, der juristisch auch eine klare Nötigung darstellt, nach dem daraufhin erfolgten Rücktritt eine Neuwahl durchgeführt, bei der das fragliche BR-Mitglied nur noch auf den 1. Nachrückerplatz kam. Um ein mögliches neuerliches Nachrücken zu verhindern, möchten wir dieses Ersatzmitglied ausschließen lassen. Wer hat Erfahrungen damit?

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Community-Antworten (2)

K
Kriegsrat

06.05.2009 um 17:00 Uhr

keine chance neue wahl - neues spiel (zumindest betriebsverfassungsrechtlich und zumindest solange, wie sich euer EBRM nichts neues zu schulden kommen lässt)) und der wählerwille hat entschieden !

D
DerAlteHeini

07.05.2009 um 00:35 Uhr

Barney Da nötigt einer den Betriebsratskönig und der ganze BR tritt zurück? Was ist das denn für ein Verein?

Die Wähler haben ihre Arbeitnehmervertretung gewählt, damit diese die Interessen der Wähler vertreten. Gibt es dann etwas größere Probleme untereinander, dann wird die Flucht nach hinten angetreten.

Demokratische Gremien werden gewählt. So müssen die Gewählten sich auch darauf einstellen, dass nicht alle Gewählten die dicksten Freunde sind. Wenn man da nicht mit umgehen kann, sollte man sich nicht in ein solches Gremium wählen lassen.

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