Erstellt am 07.05.2020 um 15:21 Uhr von Matze
Ganz abgesehen von §79 BetrVG ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten. Bereits in der Tagesordnung zur BR-Sitzung können Hinweise stehen, die geheimhaltungspflichtig sind. Unterlagen des Betriebsrats sollten das Betriebsgelände keinesfalls verlassen.
Erstellt am 07.05.2020 um 15:44 Uhr von celestro
Wird die bei Euch per Post verschickt? Denn eine E-Mail ließe sich schlecht "einsammeln".
"und darin steht z.B. Max Mustermann bekommtv eine Lohnerhöhung, so mit persönlichen Daten."
etwas mehr Mühe hätte man sich mit dem Beispiel schon geben können. ;-)))